Umtausch eines grauen oder rosa Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein
EU-Kartenführerschein
Dieses beinhaltet unter anderem die Einführung des EU-Führerscheines im Scheckkartenformat (EU-Kartenführer-schein) und die gleichzeitige Umstellung der bisherigen Führerscheinklassen
1 – 5 auf das international übliche Buchstabensystem.
Derzeit besteht noch keine Verpflichtung die alten Führerscheine umzutauschen, da die bis zum 31.12.1998 erteilten Fahrerlaubnisse den bisherigen Berechtigungsumfang (bisherige Klassen) behalten.
Es bestehen jedoch seit dem 01.01.1999 für bestimmte Fahrerlaubnisklassen Einschränkungen.
Zwingend erforderlich ist daher ein Umtausch bei:
1. Fahrerlaubnissen der Klasse 2, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben und weiter Fahrzeuge dieser Klasse führen möchten,
2. Fahrerlaubnissen der Klasse 3, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben und mit dieser Fahrerlaubnis weiterhin
dreiachsige Züge mit einer Gesamtmasse von mehr als 12 t
dreiachsige Züge, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges übersteigt führen möchten ,
3. Fahrerlaubnissen der Klasse 3, wenn Sie mit dieser zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken eine Zugmaschine mit max. 60 km/h Höchstgeschwindigkeit (neue Klasse T) führen möchten,
4. Fahrerlaubnis der Klasse 1a, wenn Sie leistungsunbeschränkte Krafträder führen möchten,
5. Antragstellung auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheines,
6. erstmaliger Antragstellung auf eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Benötigte Unterlagen
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Passbild (35 x 45 mm) - biometrisch
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder Passersatzdokument
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern Ihr Führerschein nicht durch uns ausgestellt wurde
(die ausstellende Fahrerlaubnisbehörde ersehen Sie aus Ihrem Führerschein)
Wenn Sie gleichzeitig die Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse C, CE (bisherige Klasse 2) oder der Klasse CE 79 (Teil der bisherigen Klasse 3 ) ab dem 50. Lebensjahr beantragen, müssen Sie zusätzlich vorlegen:
- eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - nicht älter als 1 Jahr
- ein augenärztliches Zeugnis/Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - nicht älter als 2 Jahre
Wenn Sie die Erteilung der Kl. T (land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen) mit beantragen, müssen Sie zusätzlich vorlegen:
- einen Nachweis über Ihre land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit (Bescheinigung des Ortslandwirtes, Arbeitgebers, Maschinenrings, Forstamtes o.ä.)
Hinweis: Sofern Sie die Erteilung der Kl. CE79 oder T nicht mit beantragt haben, ist eine nachträgliche ausbildungs- und prüfungsfreie Erteilung nicht mehr möglich.
Kosten
Der Umtausch Ihres bisherigen Führerscheines kostet 24,00 EuroBesonderes
Im Ausland – auch innerhalb der EU - werden die grauen oder rosa Führerscheine jedoch immer öfter nicht mehr akzeptiert. Dies sollte vor allem vor Antritt einer Urlaubs-reise bedacht werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb vor der Reise einen EU-Karten-führerschein zu beantragen.Download:
Antrag Auf Umstellung Der Fahrerlaubnis Ersatz Neu 2011_
(doc
, 62 KB)
Beiblatt zum Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis.pdf (pdf,
67 KB)
ärztl.Untersuchung neu 2008 (pdf,
299 KB)
augenärztl. Zeugnis 2.2 neu 2008 (pdf,
215 KB)
Die Neuen Führerscheinklassen (pdf,
772 KB)
Anlage 3 neuer Umfang der Fahrerlaubnis (pdf,
1387 KB)
Ansprechpartner/innen
Fachdienst Verkehr - Verwaltungsstelle Friedberg
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6031 83 2140 | 114 | |
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6031 83 2141 | 114 | |
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6031 83 2142 | 115 | |
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6031 83 2143 | 115 | |
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6031 83 2144 | 116 | |
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6031 83 2145 | 116 |
Fachdienst Verkehr - Verwaltungsstelle Büdingen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6042 9892150 | 10 | |
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6042 9892151 | 10 |




