Führerschein - Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Pkw im Linienverkehr, Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen)



Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist erforderlich, wenn Sie einen Krankenkraftwagen führen, wenn in diesem Fahrzeug entgeltmäßig oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder ein Kraftfahrzeug führen, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.

Keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie, wenn Sie

1. Krankenkraftwagen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes,
2. Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes (müssen für diesen Zweck verwendet werden),
3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
4. Kraftfahrzeuge im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen bei Besitz der Klasse D oder D1,

führen.

Allgemeine Voraussetzungen:

• Mindestalter: 21 Jahre, bei Krankenkraftwagen 19 Jahre
• Besitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem in der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgeführten Staat seit mindestens 2 Jahren bzw. bei Krankenkraftwagen seit mindestens 1 Jahr
• Nur geringfügige verkehrs- und/oder strafrechtliche Vorbelastungen

Benötigte Unterlagen
  •  ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) - biometrisch
  • Führerscheinantrag (Antrag bei uns erhältlich - auch als Download)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass oder gültiger Passersatz
  • aktuelles Führungszeugnis (Beantragung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn Ihr Führerschein nicht vom Wetteraukreis ausgestellt ist
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - nicht älter als 1 Jahr
  • augenärztliches Zeugnis/Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - nicht älter als 2 Jahre  

Zusätzlich benötigen Sie für den Antrag auf eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit:

Krankenkraftwagen (entgeltliche Beförderung):

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Nachweis der Ortskenntnis für den Ort des Betriebssitzes, falls dieser mehr als 50.000 Einwohner hat

Taxi:

  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bezüglich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
    bei Antrag auf erstmalige Erteilung und bei Verlängerung ab Vollendung des 60. Lebensjahres - nicht älter als 1 Jahr
  • Nachweis der Ortskenntnisprüfung für das Gebiet, in dem Beförderungspflicht besteht. Dies gilt auch, wenn Sie in einem anderen Gebiet tätig werden, als in demjenigen für das Sie bereits die Ortskenntnisse nachgewiesen haben

Mietwagen:

  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bezüglich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
    bei Antrag auf erstmalige Erteilung und bei Verlängerung ab Vollendung des 60. Lebensjahres - nicht älter als 1 Jahr 
  • Nachweis der Ortskenntnis für den Ort des Betriebssitzes, falls dieser mehr als 50.000 Einwohner hat. Dies gilt auch, wenn Sie an einem anderen Ort mit mehr als 50.000 Einwohnern oder mehr tätig werden, als in demjenigen für das Sie bereits die Ortskenntnis nachgewiesen haben.

Kosten
Die Gebühren betragen bei:

Erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung,
wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist - 66,60 Euro

Erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
bei Besitz eines Kartenführerscheines - 42,60 Euro



Besonderes
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist grundsätzlich davon abhängig, dass nur geringfügige strafrechtliche und/oder verkehrsrechtliche Vorbelastungen bestehen.
Bei erheblicheren straf- oder verkehrsrechtlichen Auffälligkeiten und/oder gesundheitlichen Mängeln müssen Sie mit der Anordnung einer fachärztlichen und/oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.



Ansprechpartner/innen
Fachdienst Verkehr - Verwaltungsstelle Friedberg
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Fachdienst Verkehr +(49) 6031 83 2140 114 Mail
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Fachdienst Verkehr +(49) 6031 83 2145 116 Mail

Fachdienst Verkehr - Verwaltungsstelle Büdingen
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