Ersatzführerschein bei Verlust, Diebstahl, Namenswechsel, Unbrauchbarkeit
Wenn Ihr Führerschein verloren gegangen bzw. abhanden gekommen ist, gestohlen wurde, unbrauchbar geworden ist, weil er unleserlich geworden ist, sich Ihr Aussehen geändert hat bzw. andere Gründe vorliegen, benötigen Sie einen neuen Führerschein.
Nicht erforderlich ist die Beantragung eines neuen Führerscheines bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie einen neuen Führerschein ausgestellt bekommen möchten.
Die Abholung des beantragten Führerscheines kann auch durch eine hierzu bevollmächtigte Person erfolgen. In diesem Fall ist zu beachten, dass bei der Abholung eine von Ihnen erstellte Vollmacht, der Personalausweis des Antragstellers bzw. der Antragstellerin sowie der Personalausweis des Abholers bzw. der Abholerin vorgelegt werden muss.
Benötigte Unterlagen
Bei Verlust:
- ein aktuelles Lichtbild, (35 x 45mm) - biometrisch
- Abgabe bzw. Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache )
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der bisherige Führerschein nicht im Wetteraukreis ausgestellt wurde
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
Bei Diebstahl:
- ein aktuelles Lichtbild (35 x 45mm) - biometrisch
- Diebstahlsanzeige der zuständigen Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte wird eine Übersetzung benötigt)
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der bisherige Führerschein nicht im Wetteraukreis ausgestellt wurde
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
Bei Unbrauchbarkeit:
- ein aktuelles Lichtbild (35 x 45mm) - biometrisch
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der bisherige Führerschein nicht im Wetteraukreis ausgestellt wurde
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
Bei Namenswechsel:
- ein aktuelles Lichtbild (35 x 45mm) - biometrisch
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der bisherige Führerschein nicht im Wetteraukreis ausgestellt wurde
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz, sowie, falls der neue Name dort noch nicht eingetragen ist, eine Bescheinigung über die Namensänderung
Kosten
Die Gebühren für die Ausstellung eines Ersatzführerscheines betragen beiVerlust: 31,10 Euro zuzüglich 30,70 Euro für die Eidesstattliche Versicherung
Diebstahl: 31,10 Euro
Unbrauchbarkeit: 24,00 Euro (bei bisherigem grauen oder rosa Führerschein)
bzw. 27,80 Euro (bei bisherigem Kartenführerschein)
Namenswechsel - 24,00 Euro (bei bisherigem grauen oder rosa Führerschein)
bzw. 27,80 Euro (bei bisherigem Kartenführerschein)
Besonderes
Bei Diebstahl eines Kartenführerscheines beantragen Sie die Ausstellung des Ersatzführerscheines im Dienstleistungszentrum des Wetteraukreises.Unabhängig davon, warum Sie einen Ersatzführerschein beantragt haben, holen Sie diesen bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Dienstleistungszentrums ab.
Download:
Antrag Auf Umstellung Der Fahrerlaubnis Ersatz Neu 2011_
(doc
, 62 KB)
Infoblatt Klassen Allgemein (doc,
582 KB)
Ansprechpartner/innen
Fachdienst Ordnungsrecht - Verwaltungsstelle Friedberg
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Fachstelle Führerscheinangelegenheiten | +(49) 6031 83 2140 - 2145 | 114 -116 |
Fachdienst Ordnungsrecht - Verwaltungsstelle Büdingen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Fachstelle Führerscheinangelegenheiten | +(49) 6042 989 2150 + 2151 | 10 |
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