Führerschein - Ersatzführerschein bei Verlust, Diebstahl, Namenswechsel, Unbrauchbarkeit

Ersatzführerschein bei Verlust, Diebstahl, Namenswechsel, Unbrauchbarkeit



Wenn Ihr Führerschein verloren gegangen bzw. abhanden gekommen ist, gestohlen wurde, unbrauchbar geworden ist, weil er unleserlich geworden ist, sich Ihr Aussehen geändert hat bzw. andere Gründe vorliegen, benötigen Sie einen neuen Führerschein.
Nicht erforderlich ist die Beantragung eines neuen Führerscheines bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie einen neuen Führerschein ausgestellt bekommen möchten.

Die Abholung des beantragten Führerscheines kann auch durch eine hierzu bevollmächtigte Person erfolgen. In diesem Fall ist zu beachten, dass bei der Abholung eine von Ihnen erstellte Vollmacht, der Personalausweis des Antragstellers bzw. der Antragstellerin sowie der Personalausweis des Abholers bzw. der Abholerin vorgelegt werden muss.


Benötigte Unterlagen

Bei Verlust:

  • ein aktuelles Lichtbild, (35 x 45mm) - biometrisch
  • Abgabe bzw. Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führer­scheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache )
  • eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der bisherige Führerschein nicht im Wetteraukreis ausgestellt wurde
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz

Bei Diebstahl:

  • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45mm) - biometrisch
  • Diebstahlsanzeige der zuständigen Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Aus­land erfolgte wird eine Übersetzung benötigt)
  • eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der bisherige Führerschein nicht im Wetteraukreis ausgestellt wurde
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz

Bei Unbrauchbarkeit:

  • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45mm) - biometrisch
  • eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der bisherige Führerschein nicht im Wetteraukreis ausgestellt wurde
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz

Bei Namenswechsel:

  • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45mm) - biometrisch
  • eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der bisherige Führerschein nicht im Wetteraukreis ausgestellt wurde
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz, sowie, falls der neue Name dort noch nicht eingetragen ist, eine Bescheinigung über die Namensänderung

Kosten
Die Gebühren für die Ausstellung eines Ersatzführerscheines betragen bei

Verlust: 31,10 Euro zuzüglich 30,70 Euro für die Eidesstattliche Versicherung

Diebstahl: 31,10 Euro

Unbrauchbarkeit: 24,00 Euro (bei bisherigem grauen oder rosa Führerschein)
bzw. 27,80 Euro (bei bisherigem Kartenführerschein)

Namenswechsel - 24,00 Euro (bei bisherigem grauen oder rosa Führerschein)
bzw. 27,80 Euro (bei bisherigem Kartenführerschein)



Besonderes
Bei Diebstahl eines Kartenführerscheines beantragen Sie die Ausstellung des Ersatzführerscheines im Dienstleistungszentrum des Wetteraukreises.
Unabhängig davon, warum Sie einen Ersatzführerschein beantragt haben, holen Sie diesen bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Dienstleistungszentrums ab.




Ansprechpartner/innen
Fachdienst Ordnungsrecht - Verwaltungsstelle Friedberg
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Fachstelle Führerscheinangelegenheiten +(49) 6031 83 2140 - 2145 114 -116 Mail

Fachdienst Ordnungsrecht - Verwaltungsstelle Büdingen
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Fachstelle Führerscheinangelegenheiten +(49) 6042 989 2150 + 2151 10 Mail