Führerschein - Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei

Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei



Ein Führerschein der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei berechtigt nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Der Inhaber darf von Ihr nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch machen. Diese kann in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Dies kann während und nach Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgen.

Benötigte Unterlagen
  • ein aktuelles Lichtbild, (35 x 45mm) - biometrisch
  • Führerscheinantrag  (Antrag bei uns erhältlich)
  • den Dienstführerschein oder eine Bescheinigung über den Besitz einer Sonderfahrer­laubnis (z.B. Wehrdienstzeitbescheinigung)
  • Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren gültigen Reisepass oder den gültigen Passersatz 

Kosten
Die Gebühren für die Umschreibung eines Dienstführerscheines betragen 42,60 Euro bzw. 43,40 Euro (abhängig davon, ob eine Fahrerlaubnis auf Probe erteilt wird).

Ansprechpartner/innen
Fachdienst Verkehr - Verwaltungsstelle Friedberg
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Fachdienst Verkehr +(49) 6031 83 2140 114 Mail
Fachdienst Verkehr +(49) 6031 83 2141 114 Mail
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Fachdienst Verkehr +(49) 6031 83 2143 115 Mail
Fachdienst Verkehr +(49) 6031 83 2144 116 Mail
Fachdienst Verkehr +(49) 6031 83 2145 116 Mail

Fachdienst Verkehr - Verwaltungsstelle Büdingen
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Fachdienst Verkehr +(49) 6042 9892150 10 Mail
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