Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
Eine erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen Sie, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie entweder bei uns oder bei den Fahrschulen.
Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis sind:
•Ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
•Kein Vorbesitz der beantragten Klasse
•Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters
bei Klassen A1, M, S, L und T : 16 Jahre
bei Klassen A beschränkt, B, BE, C1, C1E, C, CE: 18 Jahre
bei Klasse A Direkteinstieg: 25 Jahre
Die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist in einer theoretischen und in einer praktischen Prüfung nachzuweisen. Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L ist lediglich eine theoretische Prüfung abzulegen.
Benötigte Unterlagen
Diese Unterlagen sind immer vorzulegen:
- ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) - biometrisch
- Führerscheinantrag mit Bestätigung des Einwohnermeldeamtes Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung - falls keine persönliche Vorsprache erfolgt
(Antrag bei der Fahrschule oder bei uns erhältlich) - Name und Anschrift der Fahrschule
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
- Bescheinigung eines Sehtests (Sehtestbescheinigung vom Optiker) - nicht älter als 2 Jahre
Bei erstmaliger Antragstellung auf die Klassen C1, C1E, C und CE ist eine Erweiterung auf diese Klassen beinhaltet, da zunächst die Klasse B erworben werden muss. In diesem Fall sind die Unterlagen vorzulegen, die bei einer Erweiterung erforderlich sind.
Kosten
Die Gebühr beträgt bei Antragstellung für die Klassen:A1, A beschränkt, A, B, BE, C1, C1E, C und CE - 43, 40 Euro
M, L und T - 42,60 Euro
Besonderes
Falls Sie straf- oder verkehrsrechtlich, z.B. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, aufge-fallen sind, fordern wir bei Ihnen zusätzlich ein Führungszeugnis an. Zudem prüfen wir, ob sich hieraus Bedenken gegen die Eignung ergeben. Falls dies zutrifft, müssen Sie mit der Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechnen.Sollten Sie an einer dauerhaften Erkrankung leiden, ergeben sich auch hier unter Umständen Eignungsbedenken. Diese können nur durch die Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen ausgeräumt werden. Sind diese unzureichend oder können diese nicht vorgelegt werden, wird eine fachärztliche oder auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Welche Anordnung getroffen wird, ist abhängig von der Art der Erkrankung.
Ansprechpartner/innen
Fachdienst Verkehr - Verwaltungsstelle Friedberg
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6031 83 2140 | 114 | |
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6031 83 2141 | 114 | |
| Fachdinst Verkehr | +(49) 6031 83 2142 | 115 | |
| Fachdienst Verkehr | 06031 832143 | 115 | |
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6031 83 2144 | 116 | |
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6031 83 2145 | 116 |
Fachdienst Verkehr - Verwaltungsstelle Büdingen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6042 9892150 | 10 | |
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6042 9892151 | 10 |




