Veranstaltungen
Mit Veranstaltungen sind beispielsweise gemeint:
- Motorveranstaltungen
- Radrennen
- Volksläufe
- Festumzüge
- Demonstrationen
- Fahren in Kolonnen usw.
Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit bei Veranstaltungen richtet sich nach dem Umfang / Beginn / Strecke der Veranstaltung.
Zuständig sind:
- Innerhalb einer Gemeinde Das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde
- Innerhalb des Landkreises(zwei oder mehr Gemeinden): Die Straßenverkehrsbehörde des
Landkreises - Kreisübergreifend (zwei oder mehr Landkreise): Das Regierungspräsidium
Benötigte Unterlagen
- Antrag mit Angabe von Start und Ziel, Zeitpunkt der Maßnahme
- Streckenbeschreibung
- Kopie der Veranstalter-Haftpflichtversicherung oder Deckungszusage der Versicherung für die Veranstaltung
- Freistellungserklärung von Ersatzansprüchen
- Nur bei Fahren in Kolonnen: Anzahl der Fahrzeuge
Der Antrag ist 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Zuständig
2.1 Verkehr
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