Saisonkennzeichen

Kfz-Zulassung - Saisonkennzeichen



Sofern ein Fahrzeug nur während eines bestimmten, jährlich wiederkehrenden Zeitraumes (Betriebszeitraum) zugelassen werden soll, kann auf Antrag ein Saisonkennzeichen zugeteilt werden. Der Betriebszeitraum muss mindestens zwei und darf höchsten elf Monate betragen. Er wird auf dem/den Kennzeichen eingeprägt.

Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des auf dem Kennzeichen angegebenen Zeitraumes in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden und muss auch außerhalb des Betriebszeitraumes (Saison) haftpflichtversichert sein.

Benötigte Unterlagen
  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) ausländische Ausweisdokumente immer mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate), sofern nicht die vollständige Anschrift im Ausweisdokument enthalten ist.
  • Elektronische Versicherungsbstätigungsnummer "eVB-Nummer" (ehemals Versicherungsdoppelkarte)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Kraftfahrzeugschein oder die Abmeldebescheinigung wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde.
  • Kennzeichen bei noch zugelassenen Fahrzeugen
  • Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (Untersuchungsbericht im Original oder Fahrzeugschein )
  • Einzugsermächtigung für Kfz-Steuererhebung (siehe unten: Links)
  • Im Vertretungsfall eine Vollmacht (siehe unten: Links); der/die Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
  • Bei Zulassung auf eine Firma/Institution: Siehe unter Download: "Zulassung auf Firma/Institution".

Achtung !

Fahrzeuge sind vor der Zulassung durch die Zulassungsbehörde zu identifizieren, wenn

  • es sich um ein Neufahrzeug handelt und erstmalig eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss
  • die Zulassung beim Wechsel des Zulassungsbezirkes nicht auf denselben Halter erfolgt und die letzte Hauptuntersuchung länger als 6 Monate zurückliegt bzw. noch keine Hauptuntersuchung durchgeführt wurde
  • bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens die letzte Hauptuntersuchung länger als 6 Monate zurückliegt bzw. noch keine Hauptuntersuchung durchgeführt wurde

Besonderes
Seit 01.10.2005 werden bundesweit neue Fahrzeugpapiere eingeführt.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II den bisherigen Fahrzeugbrief.

Die bisherigen Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Muss jedoch bei einem Zulassungsvorgang eines der beiden Dokumente neu ausgestellt werden, muss auch das zweite „alte“ Dokument neu erstellt werden. Für ein Fahrzeug dürfen nur die bisherigen Dokumente oder nur die neuen Dokumente ausgegeben sein.

!!! Es wird daher empfohlen, den alten Fahrzeugbrief und den alten Fahrzeugschein
bei der Zulassungsbehörde vorzulegen !!!

Sollte das Fahrzeug finanziert sein, fragen Sie vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsbehörde nach, ob für Ihren Zulassungsvorgang der Fahrzeugbrief vorgelegt werden muss.


Ansprechpartner/innen
Zulassungsstelle Öffnungszeiten
Büdingen

Bürgerbüro in der Stadtverwaltung
Eberhard Bauner Allee 16
63654 Büdingen
Tel.: 06042 / 884 144 – 148
Fax: 06042 / 884 250
Mo., Di., Mi., Fr.:
7.30 Uhr – 16.30 Uhr
Do.:
7.30 Uhr – 18.00 Uhr
Annahmeschluss jeweils 30 Minuten vor Dienstende.
Die Annahmezeiten können sich je nach Publikumsandrang verkürzen.
Butzbach

Zulassungsstelle der Stadt Butzbach
August-Storch-Str. 8
35510 Butzbach
Tel.: 06033 / 7480 11 – 13
Fax: 06033 / 7480 20
Mo. – Do.:
8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Fr.:
8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Friedberg

Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Europaplatz
Gebäude A
61169 Friedberg
Tel.: 06031 / 83 0
Fax: 06031 / 83 13 13
Mo. – Mi.:
7.30 Uhr – 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Do.:
7.30 Uhr – 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Fr.:
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
Karben

Bürgerhaus Petterweil
Sauerbornstraße 12 – 14
61184 Karben
Tel.: 06039 / 931 451
Fax: 06039 / 931 452
Mo. – Do.:
7.30 Uhr – 15.30 Uhr
Fr.:
7.30 Uhr – 12.00 Uhr
Annahmeschluss jeweils 30 Minuten vor Dienstende
Nidda

Bürger Service
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda
Tel.: 06043 / 8006 121 – 122
Fax: 06043 / 8006 127
Mo. – Mi.:
8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Do.:
8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr.:
8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Sa.:
9.00 Uhr – 12.00 Uhr
(Samstags nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter den genannten Rufnummern)

Links
Vollmacht
Einzugsermächtigung


Zuständig
2.1 Verkehr