Kfz-Zulassung - Saisonkennzeichen
Sofern ein Fahrzeug nur während eines bestimmten, jährlich wiederkehrenden Zeitraumes (Betriebszeitraum) zugelassen werden soll, kann auf Antrag ein Saisonkennzeichen zugeteilt werden. Der Betriebszeitraum muss mindestens zwei und darf höchsten elf Monate betragen. Er wird auf dem/den Kennzeichen eingeprägt.
Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des auf dem Kennzeichen angegebenen Zeitraumes in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden und muss auch außerhalb des Betriebszeitraumes (Saison) haftpflichtversichert sein.
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) ausländische Ausweisdokumente immer mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate), sofern nicht die vollständige Anschrift im Ausweisdokument enthalten ist.
- Elektronische Versicherungsbstätigungsnummer "eVB-Nummer" (ehemals Versicherungsdoppelkarte)
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis.
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Kraftfahrzeugschein oder die Abmeldebescheinigung wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde.
- Kennzeichen bei noch zugelassenen Fahrzeugen
- Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (Untersuchungsbericht im Original oder Fahrzeugschein )
- Einzugsermächtigung für Kfz-Steuererhebung (siehe unten: Links)
- Im Vertretungsfall eine Vollmacht (siehe unten: Links); der/die Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
- Bei Zulassung auf eine Firma/Institution: Siehe unter Download: "Zulassung auf Firma/Institution".
Achtung !
Fahrzeuge sind vor der Zulassung durch die Zulassungsbehörde zu identifizieren, wenn
- es sich um ein Neufahrzeug handelt und erstmalig eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss
- die Zulassung beim Wechsel des Zulassungsbezirkes nicht auf denselben Halter erfolgt und die letzte Hauptuntersuchung länger als 6 Monate zurückliegt bzw. noch keine Hauptuntersuchung durchgeführt wurde
- bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens die letzte Hauptuntersuchung länger als 6 Monate zurückliegt bzw. noch keine Hauptuntersuchung durchgeführt wurde
Besonderes
Seit 01.10.2005 werden bundesweit neue Fahrzeugpapiere eingeführt.Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II den bisherigen Fahrzeugbrief.
Die bisherigen Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Muss jedoch bei einem Zulassungsvorgang eines der beiden Dokumente neu ausgestellt werden, muss auch das zweite „alte“ Dokument neu erstellt werden. Für ein Fahrzeug dürfen nur die bisherigen Dokumente oder nur die neuen Dokumente ausgegeben sein.
!!! Es wird daher empfohlen, den alten Fahrzeugbrief und den alten Fahrzeugschein
bei der Zulassungsbehörde vorzulegen !!!
Sollte das Fahrzeug finanziert sein, fragen Sie vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsbehörde nach, ob für Ihren Zulassungsvorgang der Fahrzeugbrief vorgelegt werden muss.
Ansprechpartner/innen
| Zulassungsstelle | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Büdingen Bürgerbüro in der Stadtverwaltung Eberhard Bauner Allee 16 63654 Büdingen Tel.: 06042 / 884 144 – 148 Fax: 06042 / 884 250 |
Mo., Di., Mi., Fr.: 7.30 Uhr – 16.30 Uhr Do.: 7.30 Uhr – 18.00 Uhr Annahmeschluss jeweils 30 Minuten vor Dienstende. Die Annahmezeiten können sich je nach Publikumsandrang verkürzen. |
| Butzbach Zulassungsstelle der Stadt Butzbach August-Storch-Str. 8 35510 Butzbach Tel.: 06033 / 7480 11 – 13 Fax: 06033 / 7480 20 |
Mo. – Do.: 8.00 Uhr – 16.00 Uhr Fr.: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr |
| Friedberg Zulassungsstelle des Wetteraukreises Europaplatz Gebäude A 61169 Friedberg Tel.: 06031 / 83 0 Fax: 06031 / 83 13 13 |
Mo. – Mi.: 7.30 Uhr – 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr Do.: 7.30 Uhr – 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr Fr.: 7.30 Uhr – 12.30 Uhr |
| Karben Bürgerhaus Petterweil Sauerbornstraße 12 – 14 61184 Karben Tel.: 06039 / 931 451 Fax: 06039 / 931 452 |
Mo. – Do.: 7.30 Uhr – 15.30 Uhr Fr.: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr Annahmeschluss jeweils 30 Minuten vor Dienstende |
| Nidda Bürger Service Wilhelm-Eckhardt-Platz 63667 Nidda Tel.: 06043 / 8006 121 – 122 Fax: 06043 / 8006 127 |
Mo. – Mi.: 8.00 Uhr – 16.00 Uhr Do.: 8.00 Uhr – 18.00 Uhr Fr.: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr Sa.: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr (Samstags nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter den genannten Rufnummern) |
Links
VollmachtEinzugsermächtigung
Zuständig
2.1 Verkehr
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