Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)

Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)



Fahranfängermodell „Begleitetes Fahren ab 17“ (BF 17)

Voraussetzungen:

Benennung eines oder mehrerer Begleiter
Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein, und nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
Die Begleitperson muss ihren Führerschein ständig mitführen.
Die Beleitperson darf nicht mitfahren, wenn sie 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder unter Wirkung einer in der Anlage zu § 24 a StVG genannten berauschenden Mittels (z.B. Drogen) steht.
Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse B oder BE nur mit eingetragener Begleitperson.
Personalausweis und Prüfbescheinigung mit eingetragenen Begleitpersonen sind beim Fahren ständig mitzuführen.

Der Besuch einer von den Fahrschulen angebotenen Informations-/Vorberei-tungsveranstaltung wird empfohlen.


Verfahrensablauf:
Antragstellung über Fahrschule oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache.
Antragstellung nur möglich bei Hauptwohnsitz im Wetteraukreis.
Antragstellung frühestens 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres.
Ablegen der theoretischen Prüfung frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17.
Lebensjahres.
Ablegen der praktischen Prüfung frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17.
Lebensjahres.

Nach bestandenen Prüfungen wird eine Prüfbescheigung BF17 für die Klasse B oder BE ausgehändigt. Diese enthält auch die Namen der Begleitpersonen. Mit Erteilung der Prüfbescheinigung beginnt auch die Probezeit zu laufen.

Benötigte Unterlagen

Ausgefüllter und unterschriebener Antrag. Zu beantworten sind insbesondere die Fragen unterhalb der Personendaten.
Beiblatt für eine Begleitperson (bzw. mehrere, falls mehrere Begleitpersonen benannt werden)
Gültiger Personalausweis mit aktueller Meldebescheinigung Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort
Beiblatt für Begleitperson(en)
Kopien aller Seiten der Führerscheine der Begleitpersonen  


Kosten
Ersterteilungsantrag - 43,40 Euro
Prüfbescheinigung - 8,70 Euro
pro Begleiter - 8,40 Euro


Besonderes
Der Kraftfahrzeugversicherung muss vor der ersten Fahrt mitgeteilt werden, dass das verwendete Fahrzeug für den Modellversuch genutzt wird.

Widerruf der Fahrerlaubnis „Begleitetes Fahren ab 17“
Dieser erfolgt bei jedem Verstoß gegen die in der Prüfbescheinigung aufgeführten Auflagen. In diesen Fällen wird die Prüfbescheinigung von uns zurückgefordert. Eine erneute Teilnahme am Fahranfängermodell ist nur über einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis möglich. Die Neuerteilung ist grundsätzlich von einer Teilnahme an einem Aufbauseminar abhängig, mit der Folge, dass sich die Probezeit um 2 Jahre verlängert. Unter Umständen ist im Einzelfall die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich.


Ansprechpartner/innen
Fachdienst Ordnungsrecht - Verwaltungsstelle Friedberg
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Fachstelle Führerscheinangelegenheiten +(49) 6031 83 2140 - 2145 114 - 116 Mail

Fachdienst Ordnungsrecht - Verwaltungsstelle Büdingen
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Fachstelle Führerscheinangelegenheiten +(49) 6042 9892150 - 2151 10 Mail


Zuständig
2.1 Verkehr