Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)

Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)



Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ (BF 17)
Einführung in Hessen ab 01.10.2006

Ziel dieses Modellversuches ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit, da gerade Fahr-anfänger aufgrund mangelnder Fahrpraxis, Überschätzung des eigenen Könnens und dem Unterschätzen kritischer Situationen häufig in schwere Unfälle verwickelt sind. Mit diesem Modellversuch sollen Fahranfänger in Begleitung eines erfahrenen Begleiters mehr Fahrpraxis, Routine und Fahrkompetenz somit mehr Erfahrung und Sicherheit im Straßenverkehr erwerben.

Anforderungen für die Teilnahme am Modellversuch:

Antragsteller/ Antragstellerin:
Das Mindestalter für die Antragstellung ist 16 ½ Jahre.
Benennung eines oder mehrerer Begleiter
Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am Modellversuch und zu den gewünschten Begleitern.
Der Hauptwohnsitz muss in Hessen liegen.
Bereitschaft zur Teilnahme an der Evaluation

Verpflichtung zur Einhaltung folgender Regelungen:

Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse B bzw. BE nur mit einem eingetragenen Be-gleiter.
Vom Jugendlichen sind Prüfbescheinigung und Ausweis, von der Begleitperson ist der Führerschein immer mitzuführen.
Kraftfahrzeuge der Klasse B bzw. BE dürfen nicht geführt werden, wenn die eingetragene Begleitperson
- Ihren Führerschein nicht mitführt
- 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 o/oo oder mehr Alkohol im Blut
hat
- unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24 a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) genannten berauschenden Mittels (Drogen) steht.

Begleiter/Begleiterin:
Mindestalter 30 Jahre
Ununterbrochener Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. gleichwertiger oder höherwertiger Klassen von mindestens 5 Jahren
Nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg.
Bereitschaft zur Teilnahme an der Evaluation.

Der Besuch einer von den Fahrschulen angebotenen Informations-/Vorbereitungsveran-staltung wird empfohlen.


Antragstellung

Die Antragstellung ist nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache in Begleitung eines/einer Erziehungsberechtigten möglich und kann nicht über die Fahrschule erfolgen.
Von der/dem Erziehungsberechtigten ist der Personalausweis vorzulegen.

Die Antragstellung ist auch bei einem bereits laufenden Ersterteilungsantrag möglich. Hierfür muss nachträglich der Antrag auf Teilnahme am Modellversuch gestellt werden und das Beiblatt bzw. die Beiblätter für die Begleitperson/en vorgelegt werden.
Wurde der Prüfauftrag bereits an die Technische Prüfstelle versandt, muss dieser von hier zurückgefordert werden und eine Prüfbescheinigung für das Begleitete Fahren ausgestellt werden. Für diesen zusätzlichen Aufwand ist eine Gebühr in Höhe von 12,80 Euro zu erheben.

Informationen zum Verfahrensablauf:

• Antragstellung frühestens 6 Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres

• Ablegen der theoretischen Prüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des 17.
Lebensjahres

• Ablegen der praktischen Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des 17.
Lebensjahres

• Erteilung einer Prüfbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17“ für die Klasse B
bzw. BE nach erfolgreichem Ablegen der erforderlichen Prüfungen. Diese enthält
auch die Namen der zugelassenen Begleitpersonen. Die Prüfbescheinigung ist nur in
Deutschland gültig. Im Ausland dürfen keine Fahrzeuge der Klasse B bzw. BE geführt
werden. Mit Erteilung der Prüfbescheinigung beginnt die Probezeit zu laufen.

• Aushändigung des Kartenführerscheines nach Vollendung des 18. Lebensjahres
(Voraussetzung: Herstellung wurde entweder bereits bei der Antragstellung bean-
tragt oder erfolgt jetzt nachträglich)

Benötigte Unterlagen

Normalen Ersterteilungsantrag (erhältlich bei den Fahrschulen oder uns). Dieser muss den Fahrschulstempel ent­halten. Weiterhin sind folgende Un­terlagen vorzulegen:

  • Personalausweis/Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • ein aktuelles Passfoto (35 x 45 mm) - biometrisch
  • Sehtest - nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis über Sofortmassnahmen am Unfallort
  • Zusätzlich:
    Antrag auf Teilnahme am Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" (BF 17)
  • Beiblatt für eine Begleitperson (bzw. mehrere, falls mehrere Begleitpersonen benannt werden)
  • Kopie(n) aller Seiten des Führerscheines der benannten Begleitperson(en)

 


Kosten
Ersterteilungsantrag - 43,40 Euro
Antrag auf Teilnahme BF 17 - 8,70 Euro
Kosten pro Begleiter - 8,40 Euro
Die angegebenen Kosten gelten nur für den Standardfall

Besonderes
Der Kraftfahrzeugversicherung muss vor der ersten Fahrt mitgeteilt werden, dass das verwendete Fahrzeug für den Modellversuch genutzt wird.

Widerruf der Fahrerlaubnis „Begleitetes Fahren ab 17“

Dieser erfolgt bei jedem Verstoß gegen die in der Prüfbescheinigung aufgeführten Auflagen. In diesen Fällen wird die Prüfbescheinigung von uns zurückgefordert. Eine erneute Teilnahme am Modellversuch ist nur über einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis möglich. Die Neuerteilung wird grundsätzlich von einer Teilnahme an einem Aufbauseminar abhängig gemacht. Unter Umständen ist im Einzelfall die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich.


Ansprechpartner/innen
Fachdienst Verkehr - Verwaltungsstelle Friedberg
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Fachdienst Verkehr +(49) 6031 83 2140 114 Mail
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Fachdienst Verkehr - Verwaltungsstelle Büdingen
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Zuständig
2.1 Verkehr