Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
Die oben aufgeführten Klassen werden seit dem 01.01.1999 nur noch befristet erteilt.
Für die Klassen C1 und C1E (werden erst seit dem 01.01.1999 erteilt) erfolgt die Befristung zunächst bis zum 50. Lebensjahr, danach jeweils für 5 Jahre, bei Antragstellung nach Vollendung des 45. Lebensjahres ebenfalls nur für 5 Jahre.
Für die Klassen C, CE (bisher Kl. 2), D1, D1E (Bus mit mehr als 8 jedoch höchstens 16 Fahrgastplätzen mit/ohne Anhänger bis 750 kg), D und DE (Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen mit/ohne Anhänger bis 750 kg) wird die Fahrerlaubnis grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt.
Mit dieser Regelung ist verbunden, dass die Inhaber/innen dieser Fahrerlaubnisklassen regelmäßig Ihre Eignung zum Führen dieser Kraftfahrzeuge durch Vorlage ärztlicher und augenärztlicher Gutachten nachweisen.
Eine Verlängerung der o.a. Fahrerlaubnisklassen ist auch dann noch möglich, wenn die Befristung bereits abgelaufen ist.
Bitte denken Sie daher daran, die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis rechtzeitig zu beantragen.
Benötigte Unterlagen
- ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) - biometrisch
- Führerscheinantrag (Antrag bei uns erhältlich - auch als Download)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass oder gültiger Passersatz
- eine Karteikartenabschrift, wenn der bisherige Führerschein nicht im Wetteraukreis ausgestellt wurde
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - nicht älter als 1 Jahr
- augenärztliches Zeugnis/Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - nicht älter als 2 Jahre
zusätzlich bei Verlängerung Klassen D1, D1E, D, DE
- ein aktuelles Führungszeugnis (zu beantragen bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
- bisheriger Personenbeförderungsschein (soweit nicht bereits die Umstellung auf den Kartenführerschein erfolgt ist)
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bezüglich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit - nicht älter als 1 Jahr
Kosten
Die Gebühr für die Verlängerung beträgt 42,60 Euro (bei Besitz eines Kartenführerscheines).Besonderes
Die Verlängerung der Klassen D1, D1E, D und DE ist zusätzlich davon abhängig, dass nur geringfügige strafrechtliche und/oder verkehrsrechtliche Vorbelastungen bestehen.Grundsätzlich müssen Sie bei straf- oder verkehrsrechtlichen Auffälligkeiten und/oder gesundheitlichen Mängeln mit der Anordnung einer fachärztlichen und/oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.
Download:
augenärztl. Zeugnis 2.2 neu 2008
(pdf
, 215 KB)
ärztl.Untersuchung neu 2008 (pdf,
299 KB)
Vorderseiteantrag (doc,
66 KB)
Innenseiteantrag (doc,
30 KB)
Ansprechpartner/innen
Fachdienst Verkehr - Verwaltungsstelle Friedberg
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6031 83 2140 | 114 | |
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6031 83 2141 | 114 | |
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6031 83 2142 | 115 | |
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6031 83 2143 | 115 | |
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6031 83 2144 | 116 | |
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6031 83 2145 | 116 |
Fachdienst Verkehr - Verwaltungsstelle Büdingen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6042 9892150 | 10 | |
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6042 9892151 | 10 |
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