Internationaler Führerschein
Der Internationale Führerschein ist eine Ergänzung/Übersetzung des EU-Karten-führerscheines.
Der Internationale Führerschein gilt nur zusammen mit dem EU-Kartenführerschein.
Wenn Sie in Länder außerhalb der EU (Europäische Union) reisen, müssen Sie einen Internationalen Führerschein zusammen mit Ihrem EU-Kartenführerschein mitführen.
In welchen Ländern Sie einen Internationalen Führerschein brauchen, können Sie bei den jeweiligen Botschaften/Auslandsvertretungen erfragen.
Für den Transit durch bzw. den vorübergehenden Aufenthalt in Serbien wird aufgrund der derzeit unklaren Rechtslage dringend empfohlen, einen internationalen Führerschein mitzuführen.
Andernfalls kann die serbische Polizei bei Verkehrskontrollen Bußgelder bis zu 150 Euro verhängen. Im Falle eines Unfalls kann bei Nichtbesitz des internationalen Führerscheines der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllt sein.
Quelle: www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/SerbienSicherheit.html
Wenn Sie bereits einen EU-Kartenführerschein besitzen, stellen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Dienstleistungszentrums den Internationalen Führerschein sofort aus. Sie können diesen dann gleich mitnehmen.
Wenn Sie einen „rosa“ oder „grauen“ Führerschein besitzen, müssen Sie zunächst den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein beantragen. Dies sollten Sie rechtzeitig (möglichst vier Wochen vor Reiseantritt) erledigen.
Wenn Sie kurzfristig verreisen müssen und noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.
Benötigte Unterlagen
- Ihren EU-Kartenführerschein
- ein aktuelles Passfoto - biometrisch
- Ihren gültigen Personalausweis/gültigen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung/gültigen ausländischen Reisepass
Kosten
Die Gebühr für den Internationalen Führerschein beträgt 14,20 Euro.Besonderes
Eine andere Person kann den Internationalen Führerschein für Sie beantragen, sofern Sie im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind. In diesem Fall wird der Internationale Führerschein durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Dienstleistungszentrums sofort ausgestellt und kann gleich mitgenommen werden.Folgende Unterlagen muss die bevollmächtige Person mitbringen:
• Vollmacht von Ihnen
• Ihren EU-Kartenführerschein oder eine amtlich beglaubigte Fotokopie
• Ihren Personalausweis/Ihren gültigen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
• Ihr aktuelles Passfoto
• den eigenen Personalausweis
Wenn Sie einen „rosa“ oder „grauen“ Führerschein besitzen, müssen Sie zunächst den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein beantragen. Dies sollten Sie rechtzeitig (möglichst vier Wochen vor Reiseantritt) erledigen.
Wenn Sie kurzfristig verreisen müssen und noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.
Ansprechpartner/innen
Fachdienst Verkehr - Verwaltungsstelle Friedberg
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Dienstleistungszentrum | +(49) 6031 83 1302 | Erdgeschoß | |
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6031 83 2140 - 2145 | 114 - 116 |
Fachdienst Verkehr - Verwaltungstelle Büdingen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6042 9892150 - 2151 | 10 |
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