Internationaler Führerschein
Der Internationale Führerschein ist eine Ergänzung/Übersetzung des EU-Karten-führerscheines.
Der Internationale Führerschein gilt nur zusammen mit dem EU-Kartenführerschein.
Wenn Sie in Länder außerhalb der EU (Europäische Union) reisen, müssen Sie einen Internationalen Führerschein zusammen mit Ihrem EU-Kartenführerschein mitführen.
In welchen Ländern Sie einen Internationalen Führerschein brauchen, können Sie bei den jeweiligen Botschaften/Auslandsvertretungen erfragen.
Wenn Sie bereits einen EU-Kartenführerschein besitzen, stellen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Dienstleistungszentrums den Internationalen Führerschein sofort aus. Sie können diesen dann gleich mitnehmen.
Wenn Sie einen „rosa“ oder „grauen“ Führerschein besitzen, müssen Sie zunächst den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein beantragen. Dies sollten Sie rechtzeitig (möglichst vier Wochen vor Reiseantritt) erledigen.
Wenn Sie kurzfristig verreisen müssen und noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.
Benötigte Unterlagen
- Ihren EU-Kartenführerschein
- ein aktuelles Passfoto - biometrisch
- Ihren gültigen Personalausweis/gültigen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung/gültigen ausländischen Reisepass
Kosten
Die Gebühr für den Internationalen Führerschein beträgt 14,20 Euro.Besonderes
Eine andere Person kann den Internationalen Führerschein für Sie beantragen, sofern Sie im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind. In diesem Fall wird der Internationale Führerschein durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Dienstleistungszentrums sofort ausgestellt und kann gleich mitgenommen werden.Folgende Unterlagen muss die bevollmächtige Person mitbringen:
• Vollmacht von Ihnen
• Ihren EU-Kartenführerschein oder eine amtlich beglaubigte Fotokopie
• Ihren Personalausweis/Ihren gültigen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
• Ihr aktuelles Passfoto
• den eigenen Personalausweis
Wenn Sie einen „rosa“ oder „grauen“ Führerschein besitzen, müssen Sie zunächst den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein beantragen. Dies sollten Sie rechtzeitig (möglichst vier Wochen vor Reiseantritt) erledigen.
Wenn Sie kurzfristig verreisen müssen und noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.
Ansprechpartner/innen
Fachdienst Verkehr - Verwaltungsstelle Friedberg
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Wolfram Becker | +(49) 06031 83 1302 | Dienstleistungszentrum | |
| Ellen Dietz | +(49) 06031 83 1302 | Dienstleistungszentrum | |
| Claudia Göbel | +(49) 06031 83 1302 | Dienstleistungszentrum | |
| Heike Jacobi | +(49) 06031 83 1302 | Dienstleistungszentrum | |
| Barbara Kuhn | +(49) 06031 83 1302 | Dienstleistungszentrum | |
| Maritta Modricker | +(49) 6031 83 1302 | Dienstleistungszentrum | |
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6031 83 2140 | 114 | |
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6031 83 2141 | 114 | |
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6031 83 2144 | 116 | |
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6031 83 2145 | 116 |
Fachdienst Verkehr - Verwaltungstelle Büdingen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6042 9892150 | 10 | |
| Fachdienst Verkehr | +(49) 6042 9892151 | 10 |




