Bildungs- und Teilhabepaket
Seit 2011 können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (Bildungs- und Teilhabepaket) erhalten.
Wer kann die Leistungen erhalten?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die
- Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
- Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Leistungen nach dem AsylbLG §2
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
erhalten.
Für Schülerinnen und Schüler gilt, dass sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Für Kinder gilt, dass sie eine Kindertageseinrichtung besuchen oder bei einer Tagespflegeperson betreut werden.
Flyer, Antrag Bildungs- und Teilhabepaket für Empfänger von Wohngeld/ Kinderzuschlag und Antrag Bildungs- und Teilhabepaket für Leistungsempfänger nach SGB II, SGB XII und nach § 2 AsylbLG und Anlage zum Antrag auf Lernförderung für Empfänger von Wohngeld/ Kinderzuschlag und Anlage zum Antrag auf Lernförderung für Leistungsempfänger nach SGBII, SGB XII und nach § 2 AsylbLG können Sie downloaden.
| Leistung | Für wen? | Voraussetzungen | Höhe | Zahlungsart |
|---|---|---|---|---|
| Schulbedarf | Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren | Besuch einer Schule (ohne Antrag) |
am 01.08. = 70,00 Euro am 01.02. = 30,00 Euro |
Auszahlung an den Antragsteller |
|
Schülerbe- förderung |
Jugendliche und junge Erwachsene ab 11. Klasse und Berufsschulen | Öffentliche Verkehrsmittel zur nächstgelegenen Schule | Übernahme der Kosten |
Auszahlung an den Antragsteller |
|
Tagesausflüge und Klassen- fahrten |
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren | Eintägige und mehrtägige Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen | Übernahme der Kosten (kein Taschengeld) |
Abrechnung mit Schule / Kita |
|
Sport- und Kulturangebote* |
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren | Mitgliedsbeiträge für Vereine und kulturelle Bildung, Freizeiten | max. 10,00 Euro pro Monat |
wird bei Antragstellung mitgeteilt |
| Lernförderung | Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren | Ergänzende angemessene Lernförderung nach Bescheinigung durch die Schule, dass die Förderung zum Erreichen des Klassenziels erforderlich ist | Übernahme der Kosten |
wird bei Antragstellung mitgeteilt |
| Mittagessen | Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren | Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder der Kindertageseinrichtung | Übernahme der Kosten bei 1,00 Euro Eigenanteil pro Essen |
Abrechung mit Anbietern oder Trägern |
* Kindern und Jugendlichen soll ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden: für Mitgliedsbeiträge aus den Breichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern oder Teilnahme an Freizeiten.
Benötigte Unterlagen
Was muss ich tun, um die Leistungen in Anspruch zu nehmen?
Die Leistungen können ab sofort beantragt werden.Für alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Lediglich der persönliche Schulbedarf muss bei bereits laufendem Bezug von Leistungen nicht gesondert beantragt werden.
Sie erhalten den Antrag im Jobcenter oder in der Kreisverwaltung. Sie können die Leistungen auch formlos beantragen. Ab dem 15. Lebensjahr ist eine Schulbescheinigung vorzulegen.
Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. Bei der Antragstellung erfahren Sie dann auch, ob die Kosten direkt mit dem Leistungsanbieter abgerechnet werden, Sie Kostennachweise vorlegen müssen oder einen Gutschein erhalten.Ansonsten gilt: Die Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde.
Besonderes
Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen gut auf, da diese als Nachweis vorzulegen sind.Download:
Flyer
(pdf
, 281 KB)
Antrag BuT f. Empfänger Wohngeld/ Kindergeldzuschlag (pdf,
44 KB)
Antrag BuT f. Empfänger SGB II SGB XII u. § 2 AsylbLG (pdf,
50 KB)
Anlage Lernförderung für Empfänger SGB II, SGB XII und §2 AsylbLG (pdf,
25 KB)
Anlage Lernförderung für Empfänger Wohngeld und Kinderzuschlag (pdf,
29 KB)
Pressemitteilung 2011 03 10 (pdf,
54 KB)
Pressemitteilung 2011 03 16 (pdf,
48 KB)
Pressemitteilung 2011 04 01 (pdf,
27 KB)
Pressemitteilung 2011 04 15 (pdf,
21 KB)
Pressemitteilung 2011 05 06 (pdf,
22 KB)
Pressemitteilung 2011 05 17 (pdf,
23 KB)
Pressemitteilung 2011 05 24 (pdf,
27 KB)
Pressemitteilung 2011 06 03 (pdf,
22 KB)
Ansprechpartner/innen
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach SGB II erhalten:
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Jobcenter Wetterau / Bad Vilbel | +(49) 6101 98 620 | Friedberger Straße 191 61118 Bad Vilbel |
|
| Jobcenter Wetterau / Butzbach | +(49) 6033 96 00 20 | Am Planetenbrunnen 3 35510 Butzbach |
|
| Jobcenter Wetterau / Büdingen | +(49) 6042 95 71 60 | Gymnasiumstraße 2 63654 Büdingen |
|
| Jobcenter Wetterau / Friedberg | +(49) 6031 68 490 | Schulze-Delitzsch-Straße 1 61169 Friedberg |
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach SGB XII, AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten:
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Fachdienst Soziale Hilfen | +(49) 6031 83 3401 oder 83 3501 | Bismarckstraße 2 61169 Friedberg |
|
| Claudia Göbel | +(49) 6031 83 3551 | zuständig für: Bad Nauheim Butzbach Büdingen Friedberg |
|
| Wencke Beimert | +(49) 6031 83 3552 | zuständig für: Bad Vilbel Echzell Florstadt Gedern Glauburg Hirzenhain Kefenrod Limeshain Münzenberg Niddatal Ober-Mörlen Reichelsheim Rosbach |
|
| Margarete Solisch | +(49) 6031 83 3553 | zuständig für: Altenstadt Karben Nidda Ortenberg Ranstadt Rockenberg Wölfersheim Wöllstadt |




