Bildungs- und Teilhabepaket

Bildungs- und Teilhabepaket



Seit 2011 können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (Bildungs- und Teilhabepaket) erhalten.  

Wer kann die Leistungen erhalten?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die

  • Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
  • Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Leistungen nach dem AsylbLG §2
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

erhalten.

Für Schülerinnen und Schüler gilt, dass sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Für Kinder gilt, dass sie eine Kindertageseinrichtung besuchen oder bei einer Tagespflegeperson betreut werden.

Flyer, Antrag Bildungs- und Teilhabepaket für Empfänger von Wohngeld/ Kinderzuschlag und Antrag Bildungs- und Teilhabepaket für Leistungsempfänger nach SGB II, SGB XII und nach § 2 AsylbLG und Anlage zum Antrag auf Lernförderung für Empfänger von Wohngeld/ Kinderzuschlag und Anlage zum Antrag auf Lernförderung für Leistungsempfänger nach SGBII, SGB XII und nach § 2 AsylbLG können Sie downloaden.


Leistung Für wen? Voraussetzungen Höhe Zahlungsart
Schulbedarf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren Besuch einer Schule (ohne Antrag) am 01.08. = 70,00 Euro
am 01.02. = 30,00 Euro
Auszahlung an
den Antragsteller
Schülerbe-
förderung
Jugendliche und junge Erwachsene ab 11. Klasse und Berufsschulen Öffentliche Verkehrsmittel zur nächstgelegenen Schule Übernahme der Kosten Auszahlung an
den Antragsteller
Tagesausflüge
und Klassen-
fahrten
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren Eintägige und mehrtägige Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen Übernahme der Kosten (kein Taschengeld) Abrechnung mit Schule
/ Kita
Sport- und
Kulturangebote*
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Mitgliedsbeiträge für Vereine und kulturelle Bildung, Freizeiten max. 10,00 Euro pro Monat wird bei
Antragstellung
mitgeteilt
Lernförderung Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren Ergänzende angemessene Lernförderung nach Bescheinigung durch die Schule, dass die Förderung zum Erreichen des Klassenziels erforderlich ist Übernahme der Kosten wird bei
Antragstellung
mitgeteilt
Mittagessen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder der Kindertageseinrichtung Übernahme der Kosten bei 1,00 Euro Eigenanteil pro Essen Abrechung mit
Anbietern
oder Trägern

* Kindern und Jugendlichen soll ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden: für Mitgliedsbeiträge aus den Breichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern oder Teilnahme an Freizeiten.

Benötigte Unterlagen

Was muss ich tun, um die Leistungen in Anspruch zu nehmen?  

Die Leistungen können ab sofort beantragt werden.Für alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Lediglich der persönliche Schulbedarf muss bei bereits laufendem Bezug von Leistungen nicht gesondert beantragt werden.

Sie erhalten den Antrag im Jobcenter oder in der Kreisverwaltung. Sie können die Leistungen auch formlos beantragen. Ab dem 15. Lebensjahr ist eine Schulbescheinigung vorzulegen.

Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. Bei der Antragstellung erfahren Sie dann auch, ob die Kosten direkt mit dem Leistungsanbieter abgerechnet werden, Sie Kostennachweise vorlegen müssen oder einen Gutschein erhalten.Ansonsten gilt: Die Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde.


Besonderes
Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen gut auf, da diese als Nachweis vorzulegen sind.



Ansprechpartner/innen
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach SGB II erhalten:
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Jobcenter Wetterau / Bad Vilbel +(49) 6101 98 620 Friedberger Straße 191
61118 Bad Vilbel
Mail
Jobcenter Wetterau / Butzbach +(49) 6033 96 00 20 Am Planetenbrunnen 3
35510 Butzbach
Mail
Jobcenter Wetterau / Büdingen +(49) 6042 95 71 60 Gymnasiumstraße 2
63654 Büdingen
Mail
Jobcenter Wetterau / Friedberg +(49) 6031 68 490 Schulze-Delitzsch-Straße 1
61169 Friedberg
Mail

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach SGB XII, AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten:
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Fachdienst Soziale Hilfen +(49) 6031 83 3401 oder 83 3501 Bismarckstraße 2
61169 Friedberg
Mail
Claudia Göbel +(49) 6031 83 3551 zuständig für:
Bad Nauheim
Butzbach
Büdingen
Friedberg
Mail
Wencke Beimert +(49) 6031 83 3552 zuständig für:
Bad Vilbel
Echzell
Florstadt
Gedern
Glauburg
Hirzenhain
Kefenrod
Limeshain
Münzenberg
Niddatal
Ober-Mörlen
Reichelsheim
Rosbach
Mail
Margarete Solisch +(49) 6031 83 3553 zuständig für:
Altenstadt
Karben
Nidda
Ortenberg
Ranstadt
Rockenberg
Wölfersheim
Wöllstadt
Mail

Links
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bildungspaket