Rundfunkgebührenbefreiung (GEZ)
Im Dienstleistungszentrum können Kundinnen und Kunden Ihre Anträge auf die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht stellen.
Dazu bringen Sie bitte Ihren aktuellen Bescheid der Jobkomm, des Sozialamtes oder den Schwerbehindertenausweis (mit Merkzeichen RF) mit. Wir beglaubigen auf dem Antragsformular den Bescheid und schicken Ihren Antrag an die GEZ (Gebühreneinzugszentrale). Die GEZ entscheidet über Ihren Antrag und informiert Sie schriftlich.
Benötigte Unterlagen
- Bescheid über Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
- Bescheid über Grundsicherung im Alter
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GEZ
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