Hilfen für Nichtsesshafte
1. Durchwanderer
Menschen ohne festen Wohnsitz, die sich auf der Durchreise im Wetteraukreis befinden, können einen Tagessatz in Höhe bis zu 12,00 Euro erhalten, jedoch maximal 3 Tagessätze im Monat. Die Auszahlung der Tagessätze erfolgt für alle Anspruchsberechtigten durch den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, unabhängig vom Grad der Erwerbsunfähigkeit und des Alters. Für eine kurzzeitige Unterkunft, insbesondere in den Wintermonaten, dient die Herberge des Karl-Wagner-Hauses, Alte Bahnhofstr. 3, 61169 Friedberg/Hessen.
Neben der Unterkunft, Verpflegung, Körper- und Wäschepflege ist die Notversorgung mit Kleidung (soweit eine Kleiderkammer vorhanden) und die Auszahlung des Barbetrages sichergestellt.
Die Herberge ist an 7 Tagen in der Woche zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr geöffnet.
2. Stationäre Hilfen
Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, können eine Bleibe im Wohnheim des Karl-Wagner-Hauses, Alte Bahnhofstr. 3, 61169 Friedberg/H., finden. Träger der Einrichtung ist der Hessische Landesverband für Innere Mission in Darmstadt.
Im Wohnheim wird den Hilfesuchenden im Wesentlichen bei folgenden Problemlagen geholfen:
- nach einer Haftentlassung
- bei Suchtproblemen (Alkohol- und Drogenkonsum)
Diese Aufgaben wurden vom Landeswohlfahrtsverband Hessen auf den örtlichen Sozialhilfeträger delegiert.
3. Ambulante Hilfen „Betreutes Wohnen“
Auf dem Weg zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft werden Hilfesuchende, die in einer Wohnung leben, von Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen und Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern (Betreuerinnen/Betreuer genannt) unterstützt. Diese Betreuerinnen/Betreuer sind vorwiegend Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Karl-Wagner-Hauses, Alte Bahnhofstr. 3, 61169 Friedberg/H.
Hilfestellung wird vorwiegend bei der Beschaffung oder Erhaltung einer Wohnung, der pünktlichen Zahlung der Miete, in der Gesundheitsvorsorge und ändern des Suchtverhaltens, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Erlangung und Sicherung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes bei Menschen unter 65 Jahren und bei strafrechtlichen Konflikten geleistet.
Benötigte Unterlagen
Ein gültiger Personalausweis mit dem ein Eintrag "ohne festen Wohnsitz", oder eine Abmeldebescheinigung der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung des letzten festen Wohnsitzes
Rechtliche Grundlagen
Für folgende Menschen sind diese Dienstleistungen vorgesehen:1. Menschen ohne festen Wohnsitz - Durchwanderer
2. Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten
verbunden sind.
3. Menschen in Wohnungen, die auf dem Weg zur Wiedereingliederung in die
Gesellschaft Hilfe benötigen
Ansprechpartner/innen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Peter Biebricher | +(49) 6031 83 3523 | 13 | |
| Walter Gambach | +(49) 6031 83 3524 | 14 |
Links
Weitere Hilfe für NichtsesshafteZuständig
3.4.3 Fachstelle Sonstige soziale Hilfen und Migration
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