Heimpflege

Heimpflege in Alten- und Pflegeeinrichtungen



Der Wetteraukreis übernimmt die ungedeckten Kosten für pflegebedürftige ältere Menschen, die nicht in der Lage sind aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen die Kosten einer Pflegeheimunterbringung zu bestreiten.

Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt nach den Vorschriften des SGB XII.
Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt eine Gewährung von Leistungen nach dem Nettoprinzip, d.h. dass von Seiten des/ der Unterstützten die als Einkommen gerechneten Renten direkt an das Pflegeheim zu zahlen sind.
Ebenfalls erfolgt die Zahlung des von der Pflegekasse gewährten Pflegegeldes direkt an die Pflegeeinrichtung.

Bei dem sich nach Gegenüberstellung der Pflegeheimkosten und dem einzusetzenden Einkommen ergebende Differenzbetrag prüft der Sozialhilfeträger die Kostenübernahme.
Die Rechnungsstellung an die Fachstelle Soziale Hilfen erfolgt direkt durch das Pflegeheim.
Im Rahmen der Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger werden die Vorraussetzungen zur Gewährung eines Barbetrages (Taschengeld) geprüft. Bei Erfüllung aller gesetzlichen Vorraussetzungen wird ein Barbetrag gewährt, der monatlich zur Auszahlung kommt.

Verantwortlich ist die Fachstelle, in deren Gemeinde der Leistungsempfänger zuletzt gewohnt hat. Dort erhalten Sie die benötigten Unterlagen.

Benötigte Unterlagen
  • Antrag auf SGB XII Leistungen (Sozialhilfeantrag)
  • Nachweise über monatliches Einkommen und bestehendes Vermögen (auch Immobilien und Wertpapiere)
  • Kopie bestehender Übergabeverträge z.B. von Haus- und Grundbesitz
  • Einstufungsbescheid der Pflegekasse
  • Bei Personensorge: Kopie des Betreuer/ innenausweises


Ansprechpartner/innen
3.4.1 Fachstelle Soziale Hilfen West (Bad Nauheim, Bad Vilbel, Butzbach, Florstadt, Friedberg, Karben, Münzenberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Reichelsheim, Rockenberg, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt)
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Brigitte Zentgraf +(49) 6032 9103 26 18 Mail
Irina Wuchrer +(49) 6032 9103 25 17 Mail
Petra Hofmann +(49) 6032 9103 24 16 Mail
Petra Maier +(49) 6032 9103 14 15 Mail
Claudia Wacker +(49) 6032 9103 21 14 Mail

3.4.2 Fachstelle Soziale Hilfen Ost (Altenstadt, Büdingen, Echzell, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt)
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Rolf Kromat +(49) 6042 989 3426 68 Mail
Hans Nagel +(49) 6042 989 3424 67 Mail


Zuständig
3.4.1 Fachstelle Soziale Hilfen West
3.4.2 Fachstelle Soziale Hilfen Ost