Heimpflege in Alten- und Pflegeeinrichtungen
Der Wetteraukreis übernimmt die ungedeckten Kosten für pflegebedürftige ältere Menschen, die nicht in der Lage sind aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen die Kosten einer Pflegeheimunterbringung zu bestreiten.
Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt nach den Vorschriften des SGB XII.
Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt eine Gewährung von Leistungen nach dem Nettoprinzip, d.h. dass von Seiten des/ der Unterstützten die als Einkommen gerechneten Renten direkt an das Pflegeheim zu zahlen sind.
Ebenfalls erfolgt die Zahlung des von der Pflegekasse gewährten Pflegegeldes direkt an die Pflegeeinrichtung.
Bei dem sich nach Gegenüberstellung der Pflegeheimkosten und dem einzusetzenden Einkommen ergebende Differenzbetrag prüft der Sozialhilfeträger die Kostenübernahme.
Die Rechnungsstellung an die Fachstelle Soziale Hilfen erfolgt direkt durch das Pflegeheim.
Im Rahmen der Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger werden die Vorraussetzungen zur Gewährung eines Barbetrages (Taschengeld) geprüft. Bei Erfüllung aller gesetzlichen Vorraussetzungen wird ein Barbetrag gewährt, der monatlich zur Auszahlung kommt.
Verantwortlich ist die Fachstelle, in deren Gemeinde der Leistungsempfänger zuletzt gewohnt hat. Dort erhalten Sie die benötigten Unterlagen.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf SGB XII Leistungen (Sozialhilfeantrag)
- Nachweise über monatliches Einkommen und bestehendes Vermögen (auch Immobilien und Wertpapiere)
- Kopie bestehender Übergabeverträge z.B. von Haus- und Grundbesitz
- Einstufungsbescheid der Pflegekasse
- Bei Personensorge: Kopie des Betreuer/ innenausweises
Ansprechpartner/innen
3.4.1 Fachstelle Soziale Hilfen West (Bad Nauheim, Bad Vilbel, Butzbach, Florstadt, Friedberg, Karben, Münzenberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Reichelsheim, Rockenberg, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt)
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Brigitte Zentgraf | +(49) 6032 9103 26 | 18 | |
| Irina Wuchrer | +(49) 6032 9103 25 | 17 | |
| Petra Hofmann | +(49) 6032 9103 24 | 16 | |
| Petra Maier | +(49) 6032 9103 14 | 15 | |
| Claudia Wacker | +(49) 6032 9103 21 | 14 |
3.4.2 Fachstelle Soziale Hilfen Ost (Altenstadt, Büdingen, Echzell, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt)
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Rolf Kromat | +(49) 6042 989 3426 | 68 | |
| Hans Nagel | +(49) 6042 989 3424 | 67 |
Zuständig
3.4.1 Fachstelle Soziale Hilfen West3.4.2 Fachstelle Soziale Hilfen Ost




