Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Die Fachstelle Sonstige soziale Hilfen und Migration des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales gewährt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die im Folgenden näher beschrieben werden:
Die Leistungen nach dem AsylbLG sind in Kürze dargestellt::
• Grundleistungen gem. § 3 AsylbLG (zur Deckung des täglichen Bedarfs)
in Form von Geld oder Sachleistungen.
Hierzu zählt auch der notwendige Bedarf an Unterbringung und Heizung
• Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gem. § 4 AsylbLG
• Sonstige Leistungen gem. § 6 AsylbLG
sofern im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder
der Gesundheit unerlässlich,
zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten
oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichern Mitwirkungspflicht
erforderlich
Benötigte Unterlagen
1. Eines der folgenden, gültigen Ausweispapiere:
- Aufenthaltsgestattung (zur Durchführung des Asylverfahrens) nach dem Asylverfahrensgesetz
- Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes
- Aufenthaltserlaubnis nach
§ 23 Abs.1, § 24 oder § 25 Abs.4 oder 5
des Aufenthaltsgesetzes
2. Nachweis über Wohnsitz im Wetteraukreis (Meldebescheinigung)
3. Nachweise bzw. Erklärung über Mittellosigkeit
4. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular auf
AsylbLG-Leistungen
Ansprechpartner/innen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Martina Weil | +(49) 6031 83 3507 | 14a | |
| Sandra Jovanovic | +(49) 6031 83 3506 | 15 | |
| Sibylle Pipp | +(49) 6031 83 3508 | 16 | |
| Anke Blochwitz | +(49) 6031 83 3505 | 16 |
Links
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