Leistungsgewährung gem. Asylbewerberleistungsgestz (AsylbLG )

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)



Die Fachstelle Sonstige soziale Hilfen und Migration des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales gewährt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die im Folgenden näher beschrieben werden:

Die Leistungen nach dem AsylbLG sind in Kürze dargestellt::

• Grundleistungen gem. § 3 AsylbLG (zur Deckung des täglichen Bedarfs)
in Form von Geld oder Sachleistungen.
Hierzu zählt auch der notwendige Bedarf an Unterbringung und Heizung

• Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gem. § 4 AsylbLG

• Sonstige Leistungen gem. § 6 AsylbLG
sofern im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder
der Gesundheit unerlässlich,
zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten
oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichern Mitwirkungspflicht
erforderlich

Benötigte Unterlagen

1. Eines der folgenden, gültigen Ausweispapiere:

  • Aufenthaltsgestattung (zur Durchführung des Asylverfahrens) nach dem Asylverfahrensgesetz
  • Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes
  • Aufenthaltserlaubnis nach
    § 23 Abs.1, § 24 oder § 25 Abs.4 oder 5
    des Aufenthaltsgesetzes

2. Nachweis über Wohnsitz im Wetteraukreis (Meldebescheinigung)

3. Nachweise bzw. Erklärung über Mittellosigkeit

4. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular auf
    AsylbLG-Leistungen 



Ansprechpartner/innen
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Martina Weil +(49) 6031 83 3507 14a Mail
Sandra Jovanovic +(49) 6031 83 3506 15 Mail
Sibylle Pipp +(49) 6031 83 3508 16 Mail
Anke Blochwitz +(49) 6031 83 3505 16 Mail

Links
Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen
Spätaussiedler/innen und Vertriebene: Beratung und Unterbringung
Abrechnungsdienst / Krankenhilfe


Zuständig
3.4.3 Fachstelle Sonstige soziale Hilfen und Migration