Grundsicherung

Grundsicherung



Zum 01.01.2005 ist das Zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Kraft getreten. Durch diese Einführung wurde ein großer Teil der bisher als sozialhilfeberechtigt angesehener Personen nicht mehr von der „eigentlichen“ Sozialhilfe erfasst. Alle dem Grunde nach erwerbsfähigen Personen wurden aus dem Bezug der Sozialhilfe herausgenommen und erhalten Arbeitslosengeld bzw. Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)-Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII (§§ 41 bis 46 SGB XII) können Personen beantragen, die das 65te Lebensjahr vollendet haben oder das 18te Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI) sind.

Die hier angesprochene Leistung ist ursprünglich zur Verhinderung der so genannten verschämten Armut eingeführt worden. Ein wichtiger Bestandteil des damaligen Gesetzes (ehemalige Grundsicherungsgesetz GsiG) war, dass auf den Unterhaltsrückgriff gegenüber Kindern und Eltern im Wesentlichen verzichtet wurde. Dies ist auch in das neue SGB XII übernommen worden.

Grundsicherung ist dem zu gewähren, der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften, vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen beschaffen kann.
Der notwendige Lebensunterhalt (§ 27 Abs. 1 SGB XII) umfasst insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Mit der neuen Sozialhilfe umfassen die künftigen Regelsätze nach § 28 Abs.1 SGB XII pauschal den gesamten Bedarf für den notwendigen Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen mit Ausnahmen, die definiert sind.

Benötigte Unterlagen


Ansprechpartner/innen
3.4.1 Fachstelle Soziale Hilfen West (Bad Nauheim, Bad Vilbel, Butzbach, Florstadt, Friedberg, Karben, Münzenberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Reichelsheim, Rockenberg, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt)
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Barbara Munsch +(49) 6032 9103 15 2 Mail
Susanne Wright +(49) 6032 9103 12 3 Mail
Susanne Busse +(49) 6032 9103 29 6 Mail
Ulrike Hirt +(49) 6032 9103 13 4 Mail
Rebecca Treiber +(49) 6032 9103 19 11 Mail
Stephanie Schenk +(49) 6032 9103 20 9 Mail
Kerstin Schmalfuß +(49) 6032 9103 28 5 Mail
Anette Lehr +(49) 6032 9103 22 10 Mail

3.4.2 Fachstelle Soziale Hilfen Ost (Altenstadt, Büdingen, Echzell, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt)
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Alexandra Neun +(49) 6042 989 3423 73 Mail
Annika Michel +(49) 6042 989 3422 74 Mail
Daniela Koske +(49) 6042 989 3425 72 Mail
Helene Isaak +(49) 6042 989 3427 72 Mail

Links
Antragsformular


Zuständig
3.4.1 Fachstelle Soziale Hilfen West
3.4.2 Fachstelle Soziale Hilfen Ost