Autismusbehandlung
Kinder im schulpflichtigen Alter, bei denen deutliche autistische Züge vorliegen und deren Fähigkeit der gesellschaftlichen Teilhabe dadurch eingeschränkt ist, haben Anspruch auf Therapieleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach Vorschriften des 6.Kapitel SGB XII für behinderte Menschen.
Bei Autismusbehandlungen handelt es sich um eine Hilfe zur angemessenen Schulbildung. Die Therapierung erfolgt durch besondere Therapeuten/innen oder Institute, welche aufgrund ihrer Qualifizierung und bestehender Rahmenvereinbarungen zur Durchführung entsprechender Behandlungen befähigt sind.
Wurde von ärztlicher Seite Autismus angezeigt, wird im Rahmen eines Erstgespräches (Clearinggespräch) festgestellt, ob Autismus nach Schwere und Grad vorliegt. Die im Rahmen dieses Clearinggespräches erstellte psychologische Stellungnahme gibt Empfehlungen zur individuellen Therapierung. In der Regel erbringt das Autismus-Therapieinstitut in Langen diese Leistung.
Anhand einer psychologischen Stellungnahme wird durch eine Begutachtung unseres Fachdienstes Gesundheit der Gesamtumfang dieser therapeutischen Maßnahme festgelegt. Eine Autismustherapie kann sich über mehrere Jahre hinziehen, da Therapieerfolge nur in kleinen Schritten erzielt werden. Eine Kostenübernahme durch Kranken- oder Pflegekassen erfolgt nicht.
Benötigte Unterlagen
- Formloser Antrag
- Ärztliche Befundunterlagen




