Maklererlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO)

Maklererlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO)



Sie möchten Immobilien, Finanzierungen oder Kapitalanlagen vermitteln, Anlageberatung
betreiben, als Bauträger tätig werden oder als Baubetreuer Bauvorhaben wirtschaftlich
vorbereiten. Hierzu benötigen Sie eine Erlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung.

Bevor die Tätigkeit ausgeübt wird, muss die entsprechende Erlaubnis vorhanden sein. Der Antrag ist bei der Behörde einzureichen, die für die gewerbliche Niederlassung örtlich zuständig ist.

Der Wohnsitz spielt keine Rolle.
Die Erlaubnis nach § 34c GewO gilt bundesweit und lebenslang. Sie kann jedoch widerrufen werden, wenn es dem/der Gewerbetreibenden an der gewerberechtlich erforderlichen Zuverlässigkeit fehlt.

Die Erlaubnis gemäß § 34c GewO ersetzt nicht die Gewerbeanmeldung bei der
Stadt/Gemeindeverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich die gewerbliche Niederlassung begründet wird. Wenn das Gewerbe wieder abgemeldet wird erlischt die Erlaubnis nicht.

Benötigte Unterlagen
  1. Antragsformular (als PDF mit der Anlage Finanzinstrumente zum downloaden)
  2. eine steuerliche Bescheinigung des zuständien Finanzamtes für den/die Antragsteller/in bzw. Vertretungsberechtigte/n
  3. Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis (gem. 915 Zivilprozessordnung) des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der/die Antragsteller/in bzw. der/die vertretungsberechtigte Person/en in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte/n
  4. eine Auskunft gemäß § 26 Insolvenzordnung von dem zuständigen Amtsgericht (Amtsgericht Friedberg 06031/603-0)(ehemaliger Amtsgerichtsbezirk Bad Vilbel – hier ist das Insolvenzgericht in 60313 Frankfurt/M, Klingerstraße 20, 069/1367-6400, zuständig).
  5. ein Führungszeugnis (zu beantragen mit der Belegart "O" bei der Stadt/Gemeindeverwaltung)
  6. eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen mit der Belegart "9" bei der Stadt/Gemeindeverwaltung)
    Wird die Erlaubnis für eine juristische Person (z. B. GmbH) beantragt sind die unter den Ziffern 2 bis 6 genannten Unterlagen für den bzw. die Geschäftsführer/in erforderlich.

    Für eine bereits bestehende Gesellschaft sind die folgenden Unterlagen einzureichen:

  7. Auszug aus dem Handelsregister des Amtsgerichtes
  8. Steuerliche Bescheinigung des Finanzamtes (Finanzamt Gießen)
  9. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bitte bei der Meldebehörde mit Belegart "9"beantragen)

    Ist die Gesellschaft in Gründung entfallen die Ziffern 7 bis 9 und es werden die folgenden Unterlagen erforderlich:

 10.   beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrages

 11.   Kopie des Antrages auf Eintragung beim Handelsregister

Der Antrag kann erst abschließend bearbeitet werden, wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und die Gesamtgebühr verbucht wurde.

Ein nach § 34 c Gewerbeordnung erlaubnispflichtiges Gewerbe darf erst betrieben werden, wenn die Genehmigung erteilt ist.


Kosten
Die Erlaubnisgebühr ist der Seite 2 des Antragsformulars zu entnehmen. Ein entsprechender Kostenbescheid wird versandt wenn alle Unterlagen vorliegen.

Rechtliche Grundlagen
§ 34c Gewerbeordnung (GewO)

Besonderes
Der Antrag kann erst abschließend bearbeitet werden, wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und die Gesamtgebühr verbucht wurde.

Ein nach § 34 c Gewerbeordnung erlaubnispflichtiges Gewerbe darf erst betrieben werden, wenn die Genehmigung erteilt ist.


Ansprechpartner/innen
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Weinel, Rosemarie
+(49) 6042 989 2533
45
Mail
Irion, Petra +(49) 6042 989 2530 45 Mail

Links
Antrag auf Maklererlaubnis


Zuständig
Aufenthaltsrecht und Allgemeine Gefahrenabwehr