Bewachungsgewerbe / Bewacher & Detekteien

Bewachungsgewerbe / Bewacher & Detekteien



Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Gemäß §29 und §34a der Gewerbeordnung i.V.m. der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV) sind die Gemeinden zuständig und verpflichtet, Bewachungsunternehmen zu überprüfen.

Benötigte Unterlagen


Rechtliche Grundlagen
§34a Gewerbeordnung (GewO) Bewachungsgewerbe i.V.m.
Anlage 2d. Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV)

Besonderes
Als Anlage unter "Auskunft und Nachschau" finden Sie aktuelle Prüfpunkte.


Ansprechpartner/innen
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Jürgen Pohlmann +(49) 06042 9892525 39 Mail
Dieter Major 0171 8619 705 Mail


Zuständig
2.5 Aufenthaltsrecht und Allgemeine Gefahrenabwehr