Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen (kleiner Waffenschein)
Der Erwerb und Besitz dieser Waffen ist für Personen über 18 Jahren erlaubnisfrei. Mit der Neufassung des Waffengesetzes ist seit dem 1. April 2003 für das Führen einer Gas- / Schreckschusswaffe zum Selbstschutz ein Waffenschein vorgeschrieben.
Der Antrag ist auf dieser Seite unter „Formulare“ abgelegt. Nach Eingang des Antrages erfolgt von Amts wegen eine Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit gemäß §5 des Waffengesetzes. Da hierbei andere Behörden zu beteiligen sind muss mit einer Bearbeitungszeit von ca. vier Wochen gerechnet werden.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis
Kosten
Bei Abgabe des Antragformulars ist eine Vorschussgebühr in Höhe von 37,50 € fällig.Die Kosten betragen 50,00 €.
Rechtliche Grundlagen
Allgemeine Waffengesetz-VerordnungGesetz zur Neuregeleung des Waffenrechts
Ansprechpartner/innen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Helmut Seipel | +(49) 06042 989 2526 | 41 | |
| Rolf Morschel | +(49) 06042 989 2527 | 41 | |
| Elisabeth Michl-Kempf | +(49) 06042 989 2528 | 40 |




