Verpflichtungserklärung/Einladung
Sie möchten Verwandte oder Freunde aus dem Ausland zu einem Besuch einladen und der Besuch kommt aus einem visumpflichtigen Land? Ihr Gast benötigt eine von Ihnen abgegebene Verpflichtungserklärung. Diese Verpflichtungserklärung muss zur Beantragung eines Touristenvisums (90 Tage Besuchsaufenthalt) bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft) vorgelegt werden. Diese entscheidet über den Antrag.
Unter der Telefonnummer (0 60 31) 83-13 02 können Sie vorab erfragen, ob bei Ihnen die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind. Ausgestellt wird die Verpflichtungserklärung nur, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit (Bonität) nachgewiesen wird.
Damit Ihnen keine Wartezeit entsteht, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins zu den folgenden Zeiten:
- Montag von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
- Dienstag und Mittwoch von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Dienstag und Mittwoch von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
Gerne können Sie uns den Antrag und die erforderlichen Unterlagen per E-Mail-Anhang (höchstens 50 MB) oder per Fax an die Fax-Nr. 83-1313 zukommen lassen.
Benötigte Unterlagen
- gültigen Personalausweis oder gültigen ausländischen Pass
- Einkommensnachweise
- bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Gehalts- bzw. Lohnabrechnung der letzten 3 Monate
- bei Selbstständigen oder Freiberuflichen der letzte Einkommensteuerbescheid (nicht älter als 2 Jahre) und eine Bescheinigung eines Steuerberaters über das aktuelle monatliche Nettoeinkommen
- bei Nichterwerbstätigen durch sonstige Nachweise wie zum Beispiel Rentenbescheid
- Nachweise über Mieteinnahmen
Die Vorlage von Kontoauszügen reicht nicht aus. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte bringen Sie alle Unterlagen im Original und als Fotokopie mit.
Kosten
Die Antragstellung / die Ausstellung kostet 25,00 Euro. Für von uns angefertigte Fotokopien, Faxausdrucke und ausgedruckte E-Mailanhänge erheben wir pro Seite eine Gebühr in Höhe von 0,20 Euro.Rechtliche Grundlagen
Paragraphen 66, 67 und 68 AufenthGBesonderes
Kundinnen und Kunden aus den Städten und Gemeinden Altenstadt, Büdingen, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Nidda, Ortenberg und Ranstadt wenden sich bitte an die Verwaltungsstelle Büdingen, Berliner Straße 31, 63654 Büdingen. Bitte vereinbaren Sie für Ihre Vorsprache einen Termin.Ansprechpartner/innen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Anja Rosenfeldt Fachstellenleiterin |
+(49) 6031 83 1301 | Dienstleistungszentrum Gebäude A |
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| Wolfram Becker | +(49) 6031 83 1302 | Dienstleistungszentrum Gebäude A |
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| Ulrike Büttner | +(49) 6031 83 1302 | Dienstleistungszentrum Gebäude A |
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| Ellen Dietz | +(49) 6031 83 1302 | Dienstleistungszentrum Gebäude A |
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| Elke Hieronimus | +(49) 6031 83 1302 | Dienstleistungszentrum Gebäude A |
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| Heike Jacobi | +(49) 6031 831302 | Dienstleistungszentrum Gebäude A |
|
| Barbara Kuhn | +(49) 6031 83 1302 | Dienstleistungszentrum Gebäude A |
|
| Maritta Modricker | +(49) 6031 83 1302 | Dienstleistungszentrum Gebäude A |
|
| Margarita Pamiralan | +(49) 6031 83 1302 | Dienstleistungszentrum Gebäude A |
|
| Gunda Hofmann | +(49) 6042 989 2540 | Verwaltungsstelle Büdingen | |
| Ralf Seipel | +(49) 6042 989 2539 | Verwaltungsstelle Büdingen |
Links
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Auswärtiges Amt




