Klaerschlamm

Klärschlammverordnung



Kontrolle und Überwachung der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm im Wetteraukreis

Vorrangiges Ziel der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung ist es, organische und mineralische Pflanzennährstoffe nach den Kriterien der "guten fachlichen Praxis" in den natürlichen Stoffkreislauf zurückzuführen.

Im Wetteraukreis werden durch Beauftragte Dritte jährlich ca. 3.500 Voranzeigen für die Aufbringung von Klärschlamm als Sekundärrohstoffdünger auf landwirtschaftliche Fläche eingereicht. Das umfangreiche Melde- und Kontrollverfahren wird auf Kreisebene über die Landwirtschaftsabteilung des Fachdienstes 4 zu 100 Prozent durchgeführt. Seit dem 01.04.2004 erfolgt die Voranzeige der Lieferscheine per e-Mail. Auf dem gleichen Wege werden die Vollzugs- und Stornierungsmeldungen bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in im Fachdienst Landwirtschaft eingereicht. Daneben ist es auch weiterhin möglich, die Lieferscheine, Vollzugs- oder Stornierungsmeldungen in Papierform einzureichen. Hierfür werden nach der neuen Verwaltungskostenordnung mit Einführung der Eingabemaske im Internet pro Voranzeige 25 Euro an Gebühren fällig.

Quelle: Regierungspräsidium Kassel


Benötigte Unterlagen

Lieferschein

Bodenprobe des beschlammten Schlages (ab 3ha zwei Proben)

Analyse des ausgebrachten Schlammes

Flurkarte mit Flurstück


Kosten
25 Euro


Zuständig
4.2. Landwirtschaft