Milchabgabenverordnung
• Umsetzung der Rechtsvorschriften auf Landkreisebene (Milchabgabenverordnung)
• Antragsbearbeitung im Rahmen der Milchgarantiemengenregelung
• Übertragungen außerhalb der Verkaufsstelle
• Angebote zur Abgabe einer Anlieferungsreferenzmenge, Ausstellung einer Bescheinigung für die Verkaufsstelle von Milch
• Statistische Auswertungen
Quelle: Regierungspräsidium Kassel




