Baumfällung

Baumfällung



Gerodeter Obstbaum

Gerodeter Obstbaum

§ 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG regelt neu, dass Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht gefällt werden dürfen. Zulässig bleibt in dieser Zeit der schonende Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses oder der Gesunderhaltung der Bäume.
Als gärtnerisch genutzte Flächen gelten in diesem Zusammenhang solche Flächen, die durch eine gärtnerische Gestaltung, Herrichtung und Pflege geprägt sind, wie z. B. Haus- und Kleingärten, Grünanlagen sowie Friedhöfe (einschließlich der Rasenflächen sowie Zierpflanzenbeete). Eine Nutzung in diesem Sinne liegt vor, wenn die Erscheinungsform der Fläche durch regelmäßiges und systematisches Eingreifen in die natürliche Vegetationsentwicklung entscheidend gekennzeichnet ist.
Für Baumfällungen im Außenbereich ist bei der Unteren Naturschutzbehörde eine Genehmigung zu beantragen.

Selbstverständlich ist die Fällung von Naturdenkmalen nicht genehmigungsfrei! Ein Genehmigungsantrag ist bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen.


Benötigte Unterlagen

Formloser Antrag


Kosten
Einzelfallbezogen

Rechtliche Grundlagen
§ 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)


Ansprechpartner/innen
Bad Vilbel, Niddatal
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Ulla Heckert +(49) 6031 83 4308 Raum 215 Mail

Echzell, Florstadt, Gedern, Hirzenhain, Kefenrod, Nidda, Ortenberg,Ranstadt
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Hendrik Hollender +(49) 6031 83 4304 Raum 201 Mail

Büdingen, Karben, Wöllstadt
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Peter Hünner +(49) 6031 83 4306 Raum 211 Mail

Altenstadt, Glauburg, Limeshain
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Karl-Friedrich Michl +(49) 6031 83 4307 Raum 213 Mail

Bad Nauheim, Butzbach, Friedberg, Münzenberg, Ober-Mörlen, Reichelsheim, Rockenberg, Rosbach, Wölfersheim
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Michael Schwarz +(49) 6031 83 4312 216 Mail


Zuständig
Untere Naturschutzbehörde