Hessisches Integriertes Agrarumweltprogramm (HIAP)

Hessisches Integriertes Agrarumweltprogramm (HIAP)



Pfeiffengraswiese bei Friedberg-Dorheim

Durch das Agrarumweltprogramm HIAP sollen auch zukünftig für Flora und Fauna wertvolle Wiesen - wie hier bei Friedberg-Dorheim - erhalten werden

Ab 01.01.2007 wurden die beiden erfolgreich umgesetzten Agrarumweltprogramme Hessisches Kulturlandschaftsprogramm (HEKUL) und Hessisches Landschaftspflegeprogramm (HELP) zum neuen Hessischen Integrierten Agrarumweltprogramm (HIAP) zusammengeführt. Dieses Programm soll wie die Vorgänger einen Ausgleich für Landwirte leisten, die bei der Flächenbewirtschaftung mit ihren Leistungen über das gesetzlich geforderte Maß an Umwelt- und Naturschutz hinausgehen. Die Altprogramme sowie das neue HIAP werden aus Mitteln der EU, des Bundes und des Landes Hessen finanziert.

Da ab 2007 eine neue EU-Förderperiode begann, mit der einige Änderungen bei der finanziellen Ausstattung und in der Förderpraxis verbunden sind, wurde mit dem neuen HIAP ein Instrument geschaffen, das auf die künftigen Anforderungen ausgerichtet ist. Die finanzielle Ausstattung wird von durchschnittlich 29 Millionen Euro auf 25 Millionen Euro abgesenkt. Laufende Altverpflichtungen im HELP und HEKUL werden aber bis zum Ende der Laufzeit fortgeführt.

Bis zum 16.05.2011 werden Neuanträge und Ergänzungsanträge für das HIAP entgegengenommen. Neuanträge (Verpflichtungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2016) können für folgende Fördermaßnahmen gestellt werden:

• Standortangepasste Grünlandextensivierung
• Ökologischer Landbau
• Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten (Winterbegrünung)
• Anlage von Blühflächen oder Schonstreifen
• Mulch- und Direktsaatverfahren

Die Anträge und Flächen werden anhand der Kriterien

• Natura 2000 (FFH- und Vogelschutzgebiete) und
• Regionales Agrarumweltkonzept

ausgewählt.

Die Teilnahmebedingungen entnehmen sie bitte der Richtlinie und den Anträgen, die als Download für Sie bereitgestellt werden. Weitere Hinweise können Sie der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder dem Merkblatt zum Gemeinsamen Antrag 2011 entnehmen.


Benötigte Unterlagen
Die Anträge stehen als PDF Download bereit.

Besonderes
Bitte beachten Sie, daß die Antragsannahme in 2011 am 16.05.2011 endet.
Die neuen Antragsformulare werden ca. Mitte März 2011 zum Download hier bereitgestellt.


Links
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Zuständig
4.2. Landwirtschaft