Förderung von Vermarktungsprojekten und Produktinnovation
Richtlinie zu Förderung von Produktinnovationen und Vermarktungsalternativen
Durch Landes- und EU-Mittel wird das Förderprogramm „Produktinnovationen und Vermarktungsalternativen“ für landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen der Ernährungswirtschaft gespeist. Die Betriebe können hier einen Zuschuss bis zu maximal 35 Prozent der Nettokosten für Anschaffungen im Bereich der Direktvermarktung und Weiterverarbeitung beantragen. Nach Abprüfen sämtlicher Bedingungen wird in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Gießen in Wetzlar eine landesweite Prioritätenliste nach bestimmten Kriterien erstellt. Hiernach werden die Bewilligungen und Auszahlungen vorgenommen.
Richtlinie zur Förderung der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten (kurz: Qualitätsrichtlinie)
Durch die Richtlinie können landwirtschaftliche Betriebe, deren Zusammenschlüsse, Unternehmen der Ernährungswirtschaft und des Handels und Vermarktungs- und Absatzförderorganisationen gefördert werden. Die Mittel kommen zu 50 Prozent vom Land und werden dann zu 50 Prozent von der EU kofinanziert. Die Richtlinie dient konzeptionellen Maßnahmen und dem Anschub von Vermarktungsprojekten, dem Aufbau und der Einführung von Qualitätssicherungssystemen und der zeitlich begrenzten Förderung von Kontrollkosten. Sie ist stark darauf ausgerichtet, die Qualitätsmarke: Geprüfte Qualität – Gutes (aus Hessen), sowie Produkte, die nach der EG-Bio-Verordnung erzeugt werden, zu unterstützen.
Benötigte Unterlagen
Zuständig
4.2. Landwirtschaft
zum Seitenanfang
Diese Seite drucken




