Grundstücksverkehr
Grundstücksverkehr
Das Grundstücksverkehrsgesetz regelt das Genehmigungsverfahren für die rechtsgeschäftliche Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken. Schwerpunkt des Genehmigungsverfahrens ist die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts. Das Vorkaufsrecht steht hierbei leistungsfähigen landwirtschaftlichen Betrieben gegenüber Nichtlandwirten zu. Beim Kreisausschuss des Wetteraukreises ist die Genehmigungsbehörde der Fachdienst Landwirtschaft. Das Regierungspräsidium in Kassel ist der Genehmigungsbehörde übergeordnet.
Quelle: Regierungspräsidium Kassel
Benötigte Unterlagen
Zuständig
4.2. Landwirtschaft
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