Gewässer - Flüsse, Bäche, Seen, Teichanlagen
Aufsicht über die Oberflächengewässer Bäche, Flüsse, Seen, Teichanlagen
Der ökologische Zustand der Gewässer wird durch gewässerbauliche Aktivitäten ebenso beeinträchtigt wie durch Abwasser und andere Schadstoffeinträge. Die Aufgaben des Fachdienstes Wasser- und Bodenschutz ist es, Oberflächengewässer so zu schützen, dass die Gewässer eine gute Wasserqualität und eine gute Gewässerstruktur aufweisen. Ziel ist, dass Gewässer wieder einen guten ökologischen Zustand entwickeln können.
Zulassungen von Maßnahmen an Gewässern und in Uferbereichen
Baumaßnahmen am Gewässer können nachteilige Auswirkungen auf den Wasserabfluss haben. Darüber hinaus kann die ökologische Funktion des Gewässers erheblich gestört werden. Daher werden diese Maßnahmen durch den Fachdienst Wasser- und Bodenschutz geprüft und es wird sichergestellt, dass eventuelle Eingriffe umweltverträglich gestaltet werden. Für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Anlagen, wie z.B. Brücken, Verrohrungen, Gebäuden, Ufermauern, Gewässerkreuzungen und Zäunen in und an Gewässern ist eine wasserrechtliche Genehmigung nach dem Hessischen Wassergesetz erforderlich.
Überwachung der Überschwemmungsgebiete, Hochwasserschutz
Überschwemmungsgebiete sind Bereiche, die bei starken Regenereignissen (Hochwasser) überschwemmt werden. Sie dienen dem Hochwasserrückhalt und der Reduzierung der Hochwasserspitzen. Außerdem bilden sie Freiräume für die natürliche Entwicklung der Gewässer. Einengungen und Verbauungen im Überschwemmungsgebiet können zu erheblichen Beeinträchtigungen des Hochwasserabflusses führen. Betroffen davon sind in der Regel unterhalb gelegene Anlieger. Für den Fachdienst Wasser- und Bodenschutz ist der vorbeugende Hochwasserschutz, der Schutz der festgestellten Überschwemmungsbereiche und der natürlichen Gewässerräume eine der wichtigsten Aufgaben.
Durchführung von Gewässerschauen
Unter Gewässerschauen ist die regelmäßige Begehung der Fließgewässer zu verstehen. Die hierfür zuständige Behörde ist der Fachdienst Wasser- und Bodenschutz des Wetteraukreises. An den Terminen nehmen auch die für die Gewässerunterhaltung zuständigen Kommunen, Verbände und andere zuständigen Behörden teil. Die Teilnahme ist öffentlich und jedermann gestattet. Im Rahmen der Gewässerschau wird der Gewässerverlauf hinsichtlich des Gewässerschutzes (insbesondere Wasserqualität und Gewässerstruktur) überprüft.
Zulassungen von Teichanlagen
Teiche sind stehende Gewässer, die vom Menschen angelegt wurden. Bei den Teichen im Wetteraukreis handelt es sich häufig um Fischteiche oder um Feuchtbiotope. Für die Anlage einer Teichanlage ist eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Fachdienst Wasser- und Bodenschutz zu beantragen. Gartenteiche, die nur mit Niederschlagswasser oder Trinkwasser gefüllt werden, sind erlaubnisfrei.
Zulassungen von Wasserentnahmen aus Gewässern
Für die Entnahme von Wasser aus einem Gewässer ist nach dem Hessischen Wassergesetz eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, wenn Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu erwarten sind. Dies ist aufgrund der ungünstigen Wasserführung bei allen Gewässern im Wetteraukreis der Fall, besonders in den Sommermonaten. Deshalb ist die Erlaubnis beim Fachdienst Wasser- und Bodenschutz zu beantragen. Erlaubnisfreie Nutzungen (Gemeingebrauch) sind z.B.: Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.
Benötigte Unterlagen
Besonderes
Ausführliche Information enthält das Internetangebot des Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Hier finden Sie unter anderem ein Verzeichnis der Gewässerstrukturgüte der hessischen Fließgewässer.Ansprechpartner/innen
Mitarbeiter/innen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Thomas Buch | +(49) 6031 83 4405 | 218 | |
| Ruth Rink | +(49) 6031 83 4417 | 225 | |
| Thorsten Noll | +(49) 6031 83 4418 | 217 |
Links
Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und VerbraucherschutzZuständig
Fachdienst Wasser- und Bodenschutz
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