Betriebsprämie
Die bisher an die Produktion, z.B. von Getreide oder Raps, gekoppelten EU-Direktzahlungen werden nicht mehr an die Erzeugung von Nahrungsmitteln und Rohstoffen gekoppelt. Damit können Landwirte die Produkte erzeugen, die am Markt nachgefragt werden.
Die zweite wesentliche Auswirkung der EU-Agrarreform ist die Verknüpfung der Förderung mit der nachweislichen Einhaltung von Rechtsstandards aus den Bereichen Umwelt, Gesundheit von Mensch und Tier, Kennzeichnung und Registrierung von Tieren, Meldungen von Krankheiten und Tierschutz, die Einhaltung der so genannten „Cross-Compliance-Verpflichtungen“.
Mit dem gemeinsamen Antrag erhalten die hessischen Landwirte jeweils Ende März die Antragsunterlagen zur Aktivierung der Zahlungsansprüche. Mit dem Antrag können auch weitere sonstige flächenbezogene Fördermaßnahmen des Entwicklungsplanes wie z.B. AGZ und HEKUL beantragt werden.
Der Link zum Hessischen Ministerium für Umwelt, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz steht Ihnen für weitere Informationen und zum Download von Dokumenten zur Verfügung
Quelle: HMULV, 2005
Benötigte Unterlagen
Links
Hessisches Ministerium für Umwelt, Ländlichen Raum und VerbraucherschutzZuständig
4.2. Landwirtschaft
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