Betriebsprämie

Betriebsprämie



Landschaft mit Rapsfeldern und blühenden Obstbäumen
Am 1. Januar 2005 ist die Reform der europäischen Agrarpolitik in Kraft getreten. Für die landwirtschaftlichen Betriebe ergaben sich daraus weitreichende Veränderungen. Die Reform brachte den Landwirten zwei wesentliche Neuerungen:

Die bisher an die Produktion, z.B. von Getreide oder Raps, gekoppelten EU-Direktzahlungen werden nicht mehr an die Erzeugung von Nahrungsmitteln und Rohstoffen gekoppelt. Damit können Landwirte die Produkte erzeugen, die am Markt nachgefragt werden.

Die zweite wesentliche Auswirkung der EU-Agrarreform ist die Verknüpfung der Förderung mit der nachweislichen Einhaltung von Rechtsstandards aus den Bereichen Umwelt, Gesundheit von Mensch und Tier, Kennzeichnung und Registrierung von Tieren, Meldungen von Krankheiten und Tierschutz, die Einhaltung der so genannten „Cross-Compliance-Verpflichtungen“.

Mit dem gemeinsamen Antrag erhalten die hessischen Landwirte jeweils Ende März die Antragsunterlagen zur Aktivierung der Zahlungsansprüche. Mit dem Antrag können auch weitere sonstige flächenbezogene Fördermaßnahmen des Entwicklungsplanes wie z.B. AGZ und HEKUL beantragt werden.

Der Link zum Hessischen Ministerium für Umwelt, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz steht Ihnen für weitere Informationen und zum Download von Dokumenten zur Verfügung


Quelle: HMULV, 2005


Benötigte Unterlagen


Links
Hessisches Ministerium für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz


Zuständig
4.2. Landwirtschaft