Landwirtschaftliches Bauen
Der Fachdienst Landwirtschaft steht bei Fragen zum landwirtschaftlichen Bauen den landwirtschaftlichen Betrieben zur Seite - hier ein offener Pferdestall
Landwirtschaft im Sinne des Baugesetzbuches ist „ ... insbesondere der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich Tierhaltung, soweit das Futter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden kann, die gartenbauliche Erzeugung, der Erwerbsobstbau, der Weinbau, die berufsmäßige Imkerei und die berufsmäßige Binnenfischerei.“ (§ 201 BauGB, i.d.F. vom 23.09.2004, BGBl. I S. 2414)
Benötigte Unterlagen
Ansprechpartner/innen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Anke Berndt | +(49) 6031 83 4203 | +(49) 6031 83 4242 |
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Pierre Kittlaus | +(49) 6031 83 4217 | +(49) 6031 83 4242 |
Zuständig
4.2. Landwirtschaft
zum Seitenanfang
Diese Seite drucken




