Gebietsagrarausschuss (GAA)
Der Gebietsagarausschuss 2008 in Ockstadt
So wird auf Landesebene ein Landesagrarausschuss und auf Kreisebene bei der landwirtschaftlichen Fachbehörde ein Gebietsagrarausschuss (GAA) gebildet. Die Geschäftsführung der Gebietsagrarausschüsse obliegt der jeweiligen Kreisbehörde.
Die Mitglieder der Gebietsagrarausschüsse werden wie folgt benannt:
Der Kreisbauernverband benennt vier Mitglieder
die Verbände der landwirtschaftlichen Fachschulabsolventen zwei Mitglieder
die Landjugend zwei Mitglieder
die Bezirkslandfrauenverbände zwei Mitglieder
die Gewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt zwei Mitglieder
der Gärtnereiverband zwei Mitglieder
und der Verband ökologischer Landbau ein Mitglied
Der Vorsitzende des Gebietsagrarausschusses wird von den benannten Mitgliedern gewählt und nimmt zugleich das Amt des Kreislandwirtes wahr.
Der Gebietsagrarausschuss soll „bei allen landwirtschaftlichen Förderungsaufgaben auf Gebietsebene mitwirken“ und damit das Einbringen von Anliegen der Praxis in die Verwaltungsabläufe gewährleisten.
Die Mitglieder des GAA im Wetteraukreis können Sie dem pdf-Dokument entnehmen. Bei Anfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung des GAA beim Fachdienst Landwirtschaft.
Benötigte Unterlagen
Links
Mitglieder des GebietsagrarausschussesZuständig
4.2. Landwirtschaft
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