Erzieherischer Jugendschutz
Bis an die Grenze gehen, sich auf Risiken einlassen, Unbekanntes austesten, seine eigenen Erfahrungen machen… das alles gehört zu Kindheit und Jugend dazu. In unserer schnelllebigen Gesellschaft bieten sich unendliche Angebote – jedoch nicht selten verbunden mit Gefahren für eine gesunde Entwicklung der Persönlichkeit junger Menschen.
Aufgabe des erzieherische Jugendschutz ist es, die Lebenskompetenzen, Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Außerdem sollen Eltern, Fachkräfte und andere Erziehungsbeauftragte in ihrem Bestreben unterstützt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Der Jugendschutz ist eine Querschnittaufgabe mit verschiedenen Zuständigkeiten und Arbeitsbereichen und kann nur gelingen wenn die verschiedenen Akteure zusammenarbeiten. Der Erieherische Jugendschutz ist Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Eltern und Multiplikatoren für die pädagogischen Aspekte des Jugendschutzes. Das Ordnungsamt ist zuständig für die Genehmigung einer Veranstaltung, die Polizei hingegen für die Überprüfung und Einhaltung der Jugendschutzgesetze. Â
Projekte für Kinder und Jugendliche
- Feste feiern: ihr plant eine öffentliche Veranstaltung, z.B. eure Abifete und braucht Tipps, wie ihr dabei auf der sicheren Seite bleibt
- RESPEKT: Ihr habt Probleme mit diskriminierenden Haltungen anderer Jugendlicher – wir planen mit euch eine Veranstaltung dazu
- Beratung: Ihr habt Fragen zu Mediennutzung - wie helfen gerne weiter
- KIDPOWER: Selbstschutzkompetenzen für Grundschüler/innen
Für Eltern, Fachkräfte und andere Erwachsene
- Information und Beratung: zu jugendschutzrelevanten Themen
- Elternabende zum Umgang mit den neuen Medien und Mobbing
- Jugendschutz in der Öffentlichkeit: Beratung für Veranstalter, freie Träger, Vereine und andere Interessierte
- Projekte/ Präventionsveranstaltungen zu aktuellen Jugendschutzthemen
- Fortbildungen für Multiplikator/innen (zu den Themen Gewalt, Mobbing, Sexueller Missbrauch)
Das neue Jugendschutzgesetz mit vielen zusätzlichen Informationen und Fragestellungen ist unter Jugendschutz aktiv vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu finden. Jugendgerechte Informationen bietet die Internetseite time4teen der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Wichtige Informationen zu dem Jugendmedienschitz bietet klicksafe.
Quelle Foto: Techniker Krankenkasse
Aktuelle Veranstaltungen:
Fortbildung: NO BLAMEÂ Â APPROACH -Â Mobbing: Hinschauen, Handeln. Ein Mobbinginterventionsansatz ohne Schuldzuweisungen.Â
Eine Fortbildung für Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendarbeit sowie für Lehrerinnen und Lehrer am Freitag, 11.05.2012 von 09:00 bis 17:00 Uhr. Weitere Informationen zu dieser Fortbildung mit einem Anmeldeformular sind hier zu finden.Â
Aufgrund der großen Nachfrage wird eine weitere Fortbildung bereits am Freitag, 27.04.2012 von 9.00 bis 17.00 Uhr für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter stattfinden. Weitere Informationen zu dieser Fortbildung mit einem Anmeldeformular hier zu finden. Anmeldungen können ab sofort erfolgen.
Veranstaltungsort ist für beide Fortbildungsangebote das Kreishaus des Wetteraukreises, Gebäude B, Europaplatz in 61169 Friedberg.
In der täglichen Praxis von Lehrkräften, aus der Schulsozialarbeit und Mitarbeiter/innen aus der Jugendarbeit ist Mobbing ein zunehmendes und verbreitetes Phänomen. Mobbing ist eine besondere Konflikt- und Gewaltproblematik, deren Auflösung im Alltag von Schule oder in anderen festen Jugendgruppen eine große Herausforderung darstellt. Länger andauerndes Mobbing macht sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene krank.Â
Benötigte Unterlagen
Â
Rechtliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage: §14 SGB VIIILinks
Ferienprogramm Kinder und JugendfreizeitenFreizeiten, Seminare und Bildungsveranstaltungen
Fortbildung- und Ausbildungsprogramm der Fachstelle Jugendarbeit
Jugendberufshilfe - Jugendsozialarbeit
Jugendgästehaus Hubertus
Förderung der Jugendarbeit nach den Kreisrichtlinien




