Bundesinvestitionsprogramm Betreuung für unter Dreijährige

Bundesinvestitionsprogramm Betreuung für unter Dreijährige



Für die Jahre 2008 bis 2013 stellt die Bundesregierung 2,15 Milliarden Euro für die Neuschaffung von Betreuungsplätzen für unter 3-Jährige bereit. In den beiden Jahren 2008 und 2009 wurden dem Wetteraukreis hieraus für rund 50 Einzelvorhaben mit 400 neuen Plätzen bereits 3,1 Millionen Euro bewilligt. Per Festbetragsfinanzierung werden Neu-, Erweiterungs- und Umbauten sowie Renovierungsmaßnahmen und Ausstattungen bis zu 90 Prozent der Kosten gefördert. Dabei besteht eine Zweckbindung von 25 Jahren.

Ziel ist, eine bessere Vereinbarung von Familie und Beruf, um damit Paaren die Entscheidung für Kinder zu erleichtern. Ab dem 1.08.2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten vollendeten Lebensjahr. Zu dessen Erfüllung müssen 2013 laut Schätzung der Bundesregierung bundesweit für 35 Prozent der unter 3-Jährigen Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, so auch im Wetteraukreis. Ende Oktober 2009 standen im Wetteraukreis 1.400 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für knapp 20 Prozent der unter 3-Jährigen bereit. Weitere 1.100 Plätze sind in den nächsten vier Jahren noch zu schaffen, der Ausbau muss also weiterhin so zügig voranschreiten wie bisher.

In Hessen wird das Bundesinvestitionsprogramm (BIP) über die öffentlichen Jugendhilfeträger abgewickelt. Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales ist damit Bewilligungs-, Zahlungs- und Prüfbehörde für den Wetteraukreis und gegenüber dem Regierungspräsidium Kassel rechenschaftspflichtig.

Anträge können von öffentlichen, freigemeinnützigen und anderen Trägern sowie von Kindertagespflegepersonen gestellt werden. Hierfür sind die Antragsvordrucke und Arbeitshilfen im Downloadbereich zu nutzen. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass die neu entstehenden Plätze in der kommunalen Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung unter 3-Jähriger vorgesehen sind.
Nach Abschluss der Investitionsmaßnahme ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen. Hierfür stehen ebenfalls Vordrucke und Arbeitshilfen im Downloadbereich zur Verfügung.


Benötigte Unterlagen

Dem Antragsvordruck sind in Kopie u.a. die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder deren Inaussichtstellung, die Bauskizze, eine Bescheinigung der Bauaufsicht, eine Aufstellung der geplanten Bauaktivitäten mit voraussichtlichen Kosten und ggf. ein Mietvertrag beizufügen. Kirchliche Träger müssen eine Einverständniserklärung der übergeordneten Kirchenverwaltung vorlegen.


Kosten

Förderbeträge für Kindertageseinrichtungen:
Festbetrag je neuem Platz nach hessischer Mindestverordnung vom 01.09.2009
• für Neu- und Erweiterungsbauten 14.500 Euro
• für Aus- und Umbauten 4.000 Euro
• für Ausstattung 500 Euro

Eine gleichzeitige Förderung der Investitionsmaßnahme aus Mitteln des Bundesinvestitionsprogramms sowie des Konjunkturpakets II ist ausgeschlossen.
Die Kofinanzierung aus anderen Programmen (z.B. Hessisches Investitionsprogramm, KfW-Programm für energetisches Sanieren) ist hingegen möglich.

Förderbeträge für Kindertagespflege:
• Einmalige Renovierungspauschale von 1.500 Euro
• Je neuem Platz: Ausstattung 500 Euro


Rechtliche Grundlagen
• Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" vom 31.12.2007 mit Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 2. November 2007
• (Hessische) Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 bis 2013 vom 27.3. 2008
• Vorläufige Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung - VV LHO
• Investitions- und Maßnahmenförderungsrichtlinie - IFMR 2001, zuletzt geändert 2005 in aktueller Fassung
• Hessische Mindestverordnung gültig ab 01.09.2009
• Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) vom 18.12.2006
• Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz in der Fassung vom 01.09.2009,
• Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KIFÖG), Bundestagsbeschluss vom 26.09.2008

Besonderes
Die beantragten Vorhaben müssen „baureif“ und zeitnah umsetzbar sein.
• Förderanträge für Kindertageseinrichtungen:
Antragstellung jeweils zum 15. Februar sowie zum 15. Juli, Einreichung über die jeweilige Kommune bei der Fachstelle Jugend, Bildung, Betreuung - KiTa-Fachberatung - jeweils bis zum 20. Dezember des Vorjahres bzw. zum 31. Mai
• Förderanträge von Kindertagespflegestellen
die gleichen Termine wie oben, Antragstellung für Renovierungsmaßnahmen und Ausstattung direkt an die Fachstelle Jugend, Bildung, Betreuung - Koordinierungsstelle Kindertagespflege.


Es folgen 4 Downloadblocks getrennt für KTE und KTP zur Antragstellung und zum Verwendungsnachweis:





Ansprechpartner/innen
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Bettina Ochs
Antragsberatung Einrichtungen
+ (49) 6031 83 3332 47 Mail
Romy Nickel
Antragsberatung Einrichtungen
+(49) 6031 83 3322 33 Mail
Heike Dücker
Antragsberatung Einrichtungen
+(49) 6031 83 3323 35 Mail
Silke Wöll
Antragsberatung Tagespflege
+(49) 6031 83 3324 68 Mail
Karin Mertzlin
Verfahren und Bedarfsermittlung
+(49) 6031 83 3206 79 Mail
Andreas Fleischer
Antragsabwicklung
(Kindertageseinrichtung)
+(49) 6031 83 3328 69 Mail
Christine Wendel
Antragsabwicklung
(Kindertagespflege)
+(49) 6031 83 3321 66 Mail

Links
4.5 Bauwesen
Regierungspräsidium Kassel
Bertelsmann-Stiftung: Kinder früher fördern
Kind e.V.: Das Beste für die Kleinsten
Neue Unfallverhütungsvorschrift Kindertagesstätten
Kindertagespflege - Info Steuern/Sozialversicherung
Beratung des Gesundheitsamtes zu Hygiene und Infektionsschutz in Kindertageseinrichtungen
Pressemitteilung Betreuungsplätze für unter Dreijährige
Pressemitteilung Betreuung für unter Dreijährige – jährlich 250 neue Plätze geplant
Pressemitteilung Veith will Kinderbetreuung stärker fördern


Zuständig
3.3 Fachdienst Familienförderung