Chancengleichheit in der Kreisverwaltung

Chancengleichheit in der Kreisverwaltung



Bei der Frauenteilversammlung werden die Beschäftigten über den akutellen Stand der Frauenförderung informiert.

Um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu erreichen, trat 1993 das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) in Kraft. Es ist die gesetzliche Grundlage für unsere Arbeit als Frauenbeauftragte in der Kreisverwaltung und in den Eigenbetrieben.

Das Gesetz hat zum Ziel:

►die Zugangs- und Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen zu verbessern und ihren Anteil in Führungspositionen zu erhöhen (zum Beispiel durch den Frauenförderplan, siehe unten

►die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Beispiel durch flexible Arbeitszeitmodelle, aktiv zu fördern.

Mit Maßnahmen zur Frauenförderung, dem Frauenförderplan und einer geschlechtergerechten Personalentwicklung konnten im Wetteraukreis gute Etappenziele auf dem Weg zur Chancengleichheit in der Kreisverwaltung erreicht werden:

So sind zum Beispiel ca. 40 Prozent der Führungskräfte der Kreisverwaltung Frauen, 1991 waren dies erst 7 Prozent.

Viele Frauen und wenige Männer nutzen flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Ein differenziertes Fortbildungsprogramm der Kreisverwaltung ermöglicht eine gute Weiterqualifizierung und wird von Frauen intensiv genutzt.

Der neue Frauenförderplan wurde im September 2006 für die Jahre 2006 bis 2011 vom Kreistag verabschiedet. Er zeigt auf, in welchen Bereichen noch Entwicklungsbedarf bei der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern besteht und wie diese durch entsprechende Maßnahmen erreicht werden soll.


Ansprechpartner/innen
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Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Kornelia Schäfer, Fachdienstleitung +(49) 6031 83 5301 Mail
Beate Herzog, stellv. Fachdienstleitung
+(49) 6031 83 5304 Mail

Links
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG)