Sozial- und Jugendhilfeplanung
Entsprechend dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes sollen staatliche Planungen Impulse für den sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich geben sowie Maßnahmen verschiedener staatlicher Instanzen koordinieren und zielgerichtet lenken.
Struktur- und Entwicklungsplanung in den Arbeitsfeldern Jugend, Schule und Soziales ist daher gesetzliche Pflicht- und Sollaufgabe des Wetteraukreises als öffentlichem Träger.* Sie ist mit anderen kommunalen und überörtlichen Planungen wie Landesentwicklungsplanung, Bauleitplanung, Schulentwicklungsplanung etc. abzustimmen.
Der Auftrag besteht:
• in der Förderung der Entwicklungs-, Lern- und Lebensbedingungen von Menschen
und Familien, insbesondere von unterstützungsbedürftigen Zielgruppen in Krisen und
gefährdeten Lebenslagen,
• in der Gewährleistung der rechtzeitigen und ausreichenden Verfügbarkeit von
sozialen und schulischen Einrichtungen, Diensten und anderen Leistungen
• und damit in der bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Angebots- und Leistungs-
strukturen im Wetteraukreis.
Die fachpolitische Planungsverantwortung liegt bei den Kreisgremien. Eine Stabstelle der Fachbereichsleitung bereitet deren Entscheidungen durch Strategie-, Konzeptions- und Evaluationsaufgaben vor. Die Beteiligung und Mitwirkung von freien Trägern, Kommunen, Interessensgruppen sowie anderer Kooperationspartner erfolgt gemäß dem gesetzlichen Auftrag.
Zu den Aufgaben zählen:
• Entwicklung von Lösungen und Konzepten zur Sicherstellung bedarfsgerechter
Angebots- und Leistungsstrukturen,
• Erhebungen und Recherchen im Rahmen von Bestands- und Bedarfsermittlungen,
• Grundlagenarbeiten wie Dokumentation und Analyse demografischer, sozialer und
sozialpolitischer Entwicklungen,
• Mitwirkung in fachlichen und regionalen Netzwerken innerhalb und außerhalb des
Wetteraukreises sowie
• fachbereichsinterne Mitwirkung an Maßnahmen der Kostensteuerung sowie an
Qualitätsentwicklungsprozessen.
Benötigte Unterlagen
Rechtliche Grundlagen
* Zu nennen sind u.a. das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), §§ 1, 79 und 80, das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetz (HKJGB), § 12, das Sozialgesetz SGB I,§§ 1 und 17, das Sozialgesetzbuch SGB X, § 95 sowie das hessische Schulgesetz, § 145.Download:
Beratungsstellenführer Kinder- und Jugendhilfe im Wetteraukreis
(pdf
, 1284 KB)
Situation und Umsetzung der Tagesbetreuung für Kinder ( Bestand 2006) (pdf,
579 KB)
Situation und Umsetzung der Tagesbetreuung für Kinder (Konzept 07/2006) (pdf,
579 KB)
Ansprechpartner/innen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Karin Mertzlin | +(49) 6031 83 3006 | 35 B |
Links
Wetterauer Kooperationsprojekt "FRITZ"Regionalforum Jugendhilfe Nidda
Arbeitskreis Schule im Gesprächskreis Prävention der Stadt Karben
Gesundheits- und Sozialportal für den Wetteraukreis
Planungsverband Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main
Statistische Regionaldaten der Bundesagentur für Arbeit
Landesplanung Hessen
Hessisches Statistisches Landesamt
Jugendhilfeplanung in Hessen
Zuständig
Fachbereichsleitung 3
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