Ferienprogramm Kinder und Jugendfreizeiten

Ferienprogramm - Kinder- und Jugendfreizeiten



 


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Kinder- und Jugendfreizeit an der Mecklenburgischen Seenplatte

Ferien- und Freizeitprogramm 2010

Das komplette Ferien- und Freizeitprogramm 2010 des Wetteraukreises kann ab sofort bei der Fachstelle Jugendarbeit angefordert werden. Das Programm ist als Broschüre erhältlich.

Anmeldungen zu den Kinder- und Jugendfreizeiten, der Familienfreizeiten und anderen Angeboten und Projekten kann ab sofort erfolgen!

Informationen zu diesen Freizeitangeboten, Kosten und die Hinweise zur Ermäßigung eines Teilnahmebeitrages erhalten Sie auf dieser Seite. (Beachten Sie die PDF-Datein)

In dem Ferienprogramm finden Sie:

Angebote der Fachstelle Jugendarbeit und seiner Kooperationspartner:

  • Freizeiten für Kinder- und Jugendliche
  • Familienfreizeit der Fachstelle Jugendarbeit und dem Kooperationspartner "Verein Lichtblick e.V."
  • Bildungsveranstaltungen und Seminare für Jugendliche
  • Fort- und Ausbildungsprogramm für Jugendleiter/innen (Juleica), Betreuer/innen, Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit 

Veranstaltungsangebote anderer Träger - Achtung: diese Träger haben eigene Anmelde- u. Teilnahmebedingungen.

  • Freizeiten der Städte und Gemeinden
  • Hinweise zu den Ferienspielen der Städte, Gemeinden und anderer Träger aus dem Wetteraukreis
  • Freizeiten und Veranstaltungen der AWO
  • Freizeiten der Dekanate
  • Familienfreizeit des Evangelischen Dekanats Büdingen
  • Freizeitangebote anderer Träger und Veranstalter

Benötigte Unterlagen


Kosten
Hinweise zu den TeiInahmebeiträgen:
Die folgenden Hinweise haben nur Gültigkeit für die Freizeiten der Fachstelle Jugendarbeit in den Sommerferien 2010:

Eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrages ist bei Freizeiten der Fachstelle Jugendarbeit grundsätzlich möglich. (Beachten Sie die PDF-Datei Ferienprogramm 2010 der Fachstelle Jugendarbeit des Wetteraukreises)

Sollten Sie keine Angaben zum Einkommen machen, wird immer der Höchstbetrag in Rechnung gestellt.

Eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrages kann beantragt werden. Der Teilnahmebeitrag ist vom Nettoeinkommen der Familie abhängig und wird einer Einkommensgrenze nach § 85 (1) SGB XII gegenübergestellt. Der Ermäßigungsantrag kann auch nach erfolgter Anmeldung eingereicht werden. (siehe PDF-Dateien)

Familien, die zuschlagfreies ALG II (§ 24 SGB II) oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, legen der Anmeldung zur Freizeit bitte eine Kopie des aktuellen Leistungsbescheids bei.



Besonderes
Die Fachstelle Jugendarbeit bittet den "Link" zu den Freizeitangeboten der Städte und Gemeinden im Wetteraukreis zu beachten.

Informationen zu den Freizeitangeboten sind direkt bei diesen Veranstaltern zu erfragen.

Fragen Sie nach den besonderen Teilnahmebedingungen und Anmeldefristen, da diese sich von Veranstalter zu Veranstalter unterscheiden können.

Anmeldungen erfolgen nicht über die Fachstelle Jugendarbeit des Wetteraukreises.






Links
Freizeitangebote der Städte und Gemeinden
Fortbildung- und Ausbildungsprogramm der Fachstelle Jugendarbeit
Freizeiten, Seminare und Bildungsveranstaltungen
Jugendgästehaus Hubertus


Zuständig
3.3.1 Fachstelle Jugendarbeit