Jugendgerichtshilfe

Jugendgerichtshilfe (JGH)



Wann werden wir tätig?
Ermittelt die Polizei oder die Staatsanwaltschaft wegen einer Straftat Jugendliche oder junge Volljährige (14 bis 21 Jahre), dann bieten wir diesen betroffenen Jugendlichen und ihren Eltern sowie den jungen Volljährigen Beratung und Unterstützung an. Dieses Jugendhilfeangebot heißt: "Mitwirkung in Jugendgerichtsverfahren". Das Angebot ist kostenlos und freiwillig.

Was machen wir?

Wir …

  • … informieren über den Verlauf eines Strafverfahrens.
    ... klären, ob Voraussetzungen zur Einstellung des Strafverfahrens vorliegen oder geschaffen werden können.
  • … nehmen an Gerichtsverhandlungen teil und bringen die persönlichen und sozialen Lebensbedingungen der Betroffenen zur Geltung.
  • … nehmen (bei jungen Volljährigen) dazu Stellung, ob Jugendrecht oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen soll.
  • ...  nehmen an Haftprüfungsterminen beratend teil und klären die Unterbringung in
         geeigneten Einrichtungen/Heimen anstelle von Untersuchungshaft.
  • ...  vermitteln und überwachen die von der Staatsanwaltschaft angeordneten Leistungen von gemeinnütziger Arbeit (Diversion).
  • ...  betreuen Straftäter im Alter von 14 - 21 Jahren bei Betreuungsweisung oder Vorbewährung.
  • … beraten Jugendliche und Eltern bei familiären Konflikten und bieten (auch jungen Volljährigen) Hilfen inner- und außerhalb des Elternhauses an.
  • … erarbeiten gemeinsam mit dem Betroffenen Lösungen.
    … unterbreiten dem Gericht erzieherische Vorschläge zu richterlichen Maßnahmen  (z. B. Soziale Trainingskurse, Täter-Opfer-Ausgleich, gemeinnützige Arbeit,
        Jugendstrafe etc.).
  • … halten Verbindung zu U-Häftlingen und Jugendlichen/Heranwachsenden in Strafhaft.
  • ...  arbeiten präventiv durch Beratung und informieren in Schulen, Jugendclubs u.ä..

Was machen wir nicht?

Wir…

  • … klären nicht, ob eine Straftat begangen wurde.
  • … ermitteln nicht die Straftat – das tun Polizei und Staatsanwaltschaft.

Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie an oder kommen Sie zu uns, wir beraten Sie gern.


Benötigte Unterlagen
  • Ermittlungsprotokoll
  • Anklageschrift
  • Ladung


Rechtliche Grundlagen
Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
Jugendgerichtsgesetz (JGG)


Ansprechpartner/innen
Region: Bad Vilbel, Karben, Wöllstadt, Rosbach, JVA Rockenberg
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Ilijana Gerhardt +(49) 6031 83 3256 21 Mail

Region: Nidda, Echzell, Ranstadt, Reichelsheim, Florstadt, Niddatal, Altenstadt, Glauburg
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Uwe Savioli +(49) 6031 83 3254 21 Mail

Region: Friedberg, Bad Nauheim
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Riemenschneider,
Kolja
+(49) 6031 83 3258 20 Mail

Region: Butzbach, Wölfersheim, Münzenberg, Rockenberg, Ober-Mörlen
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Stahl, René +(49) 6031 83 3255 20 Mail

Region: Büdingen-Stadtteile (außer Büches und Düdelsheim), Kefenrod, Ortenberg, Hirzenhain, Gedern, Limeshain
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Michel, Beatrix +(49) 6031 83 3257 19 Mail

Büdingen (Kernstadt, Stadtteile Büches und Düdelsheim)
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Lill-Isfen,Nurhan +(49) 6031 83 3274 19 Mail

Links
Fliedner-Verein Rockenberg e.V. - Hilfsverein für junge Straffällige


Zuständig
3.2.3 Besondere Jugendhilfen