Jugendgerichtshilfe (JGH)
Wann werden wir tätig?
Ermittelt die Polizei oder die Staatsanwaltschaft wegen einer Straftat Jugendliche oder junge Volljährige (14 bis 21 Jahre), dann bieten wir diesen betroffenen Jugendlichen und ihren Eltern sowie den jungen Volljährigen Beratung und Unterstützung an. Dieses Jugendhilfeangebot heißt: "Mitwirkung in Jugendgerichtsverfahren". Das Angebot ist kostenlos und freiwillig.
Was machen wir?
Wir …
- … informieren über den Verlauf eines Strafverfahrens.
... klären, ob Voraussetzungen zur Einstellung des Strafverfahrens vorliegen oder geschaffen werden können. - … nehmen an Gerichtsverhandlungen teil und bringen die persönlichen und sozialen Lebensbedingungen der Betroffenen zur Geltung.
- … nehmen (bei jungen Volljährigen) dazu Stellung, ob Jugendrecht oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen soll.
- ... nehmen an Haftprüfungsterminen beratend teil und klären die Unterbringung in
    geeigneten Einrichtungen/Heimen anstelle von Untersuchungshaft. - ... vermitteln und überwachen die von der Staatsanwaltschaft angeordneten Leistungen von gemeinnütziger Arbeit (Diversion).
- ... betreuen Straftäter im Alter von 14 - 21 Jahren bei Betreuungsweisung oder Vorbewährung.
- … beraten Jugendliche und Eltern bei familiären Konflikten und bieten (auch jungen Volljährigen) Hilfen inner- und außerhalb des Elternhauses an.
- … erarbeiten gemeinsam mit dem Betroffenen Lösungen.
… unterbreiten dem Gericht erzieherische Vorschläge zu richterlichen Maßnahmen (z. B. Soziale Trainingskurse, Täter-Opfer-Ausgleich, gemeinnützige Arbeit,
   Jugendstrafe etc.). - … halten Verbindung zu U-Häftlingen und Jugendlichen/Heranwachsenden in Strafhaft.
- ... arbeiten präventiv durch Beratung und informieren in Schulen, Jugendclubs u.ä..
Was machen wir nicht?
Wir…
- … klären nicht, ob eine Straftat begangen wurde.
- … ermitteln nicht die Straftat – das tun Polizei und Staatsanwaltschaft.
Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie an oder kommen Sie zu uns, wir beraten Sie gern.
Benötigte Unterlagen
- Ermittlungsprotokoll
- Anklageschrift
- Ladung
Rechtliche Grundlagen
Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Ansprechpartner/innen
Region: Bad Vilbel, Karben, Wöllstadt, Rosbach, JVA Rockenberg
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Ilijana Gerhardt | +(49) 6031 83 3256 | 21 |
Region: Nidda, Echzell, Ranstadt, Reichelsheim, Florstadt, Niddatal, Altenstadt, Glauburg
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Uwe Savioli | +(49) 6031 83 3254 | 21 |
Region: Friedberg, Bad Nauheim
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Riemenschneider, Kolja |
+(49) 6031 83 3258 | 20 |
Region: Butzbach, Wölfersheim, Münzenberg, Rockenberg, Ober-Mörlen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Stahl, René | +(49) 6031 83 3255 | 20 |
Region: Büdingen-Stadtteile (außer Büches und Düdelsheim), Kefenrod, Ortenberg, Hirzenhain, Gedern, Limeshain
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Michel, Beatrix | +(49) 6031 83 3257 | 19 |
Büdingen (Kernstadt, Stadtteile Büches und Düdelsheim)
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Lill-Isfen,Nurhan | +(49) 6031 83 3274 | 19 |
Links
Fliedner-Verein Rockenberg e.V. - Hilfsverein für junge StraffälligeZuständig
3.2.3 Besondere Jugendhilfen
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