Vormundschaft/Amtsvormundschaft/Pflegschaft
Eine gesetzliche Amtsvormundschaft tritt für ein Kind ein, dessen Mutter noch minderjährig ist. Eine bestellte Amtsvormundschaft tritt für ein Kind ein, wenn dessen Eltern oder dem alleinsorgeberechtigten Elternteil das Sorgerecht durch das Gericht entzogen wurde. Eine bestellte Amtspflegschaft tritt für ein Kind ein, wenn dessen Eltern oder dem alleinsorgeberechtigten Elternteil ein Teil des Sorgerechts durch das Gericht entzogen wurde.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vormundschaft nehmen vielfältige Aufgaben wahr. Je nach Art der Vormundschaft und individuellem Bedarf nehmen sie die Rechte der Kinder wahr und vertreten diese unter Umständen auch gerichtlich. Ihr Blick ist stets auf das Wohl ihrer Mündel in pädagogischen, erzieherischen und rechtlichen Fragen gerichtet. Dabei sind sie nur dem Mündel verpflichtet, zu dem sie persönlichen Kontakt pflegen.
Benötigte Unterlagen
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Ansprechpartner/innen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Tanja Siegel | +(49) 6031 83 3251 | 29 | |
| Anette Brack | +(49) 6031 83 3252 | 28 | |
| Heike Kluin | +(49) 6031 83 3270 | 27 |




