Trinkwasserversorgung Großanlagen bzw. Mehrfamilienhäuser - Trinkwasserverordnung (Trinkw-VO), 01.11.2011

Trinkwasserversorgung Großanlagen und Mehrfamilienhäuser




Mit Inkrafttreten der Novellierung der Trinkwasserverordnung zum 1. November 2011 unterliegen auch Unternehmer und sonstige Inhaber von zentralen Trinkwasser-Erwärmungsanlagen (so genannte Großanlagen nach DVGW Arbeitsblatt W 551), aus denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird, bestimmten Anzeige-, Untersuchungs- und Handlungspflichten.

Genauere Beschreibungen über die Legionellen, Probenahmen, Anzeige- und Untersuchungspflichten finden Sie im Downloadbereich.

Benötigte Unterlagen

 


Rechtliche Grundlagen
§ 13 Abs. 5 Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV)

Besonderes
Für Unternehmer und sonstige Inhaber einer gewerblich oder öffentlich genutzten
zentralen Trinkwasser-Erwärmungsanlage (Großanlage)


Ansprechpartner/innen
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Helmut Hög +(49) 6031 83 2327 197 Mail
Sascha Hofmann +(49) 6031 83 2329 199 Mail
Markus Goltz +(49) 6031 83 2320 196 Mail
Dominik Kuhn +(49) 6031 83 2326 195 Mail
Richard Eberhard +(49) 6031 83 2323 193 Mail
Dennis Knau +(49) 6031 83 2324 195 Mail
Maximilian Knödler +(49) 6031 83 2325 195 Mail

Links
Hessisches Ministerium - Trinkwasseruntersuchung