Heilpraktikerüberprüfung eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Für Bewerber/innen mit Vorausbildung/Vorkenntnissen im Bereich der Psychologie/ Psychotherapie, welche ausschließlich psychotherapeutisch arbeiten wollen, gibt es als Besonderheit die Möglichkeit Heilpraktiker zu werden. Für diese wird eine Überprüfung angeboten.
Die Überprüfungen finden im Wetterkreis zweimal im Jahr statt, am
dritten Mittwoch im März
und am
zweiten Mittwoch im Oktober
in der Kreisverwaltung am Europaplatz, Gebäude B in Friedberg.
Die Anmeldung und Antragstellung erfolgt bei der Kreisverwaltung des Wetteraukreises:
Kreisausschuss des Wetteraukreises
Verwaltungsstelle Büdingen
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Az.: B 2.5/145-075
Postfach
63652 Büdingen
Telefon: 0 60 42/989-25 31
Schriftliche Überprüfung auf dem Gebiet der Psychotherapie
Bei der schriftlichen Überprüfung auf dem Gebiet der Psychotherapie handelt es sich um 28 Antwort-Auswahl-Aufgaben (Multiple Choice). Dafür stehen 55 Minuten Bear-beitungszeit zur Verfügung.
Die schriftliche Überprüfung ist bestanden, wenn mindesten 75 Prozent der Lösungen richtig angegeben werden (21 Fragen).
Das Bestehen der schriftlichen Überprüfung ist Voraussetzung zur Teilnahme an der mündlichen Überprüfung.
Mündliche Überprüfung auf dem Gebiet der Psychotherapie
Die mündliche Überprüfung erfolgt nach bestandener schriftlicher Überprüfung.
Sie findet etwa ein bis vier Wochen nach der schriftlichen Überprüfung im Gesundheitsamt statt.
Die mündliche Überprüfung ist eine individuelle Einzelüberprüfung und dauert pro Person 30 Minuten bis maximal 60 Minuten.
In der mündlichen Überprüfung müssen Sie ausreichende Kenntnisse in psychologi-scher Diagnostik, Psychopathologie und klinischer Psychologie sowie ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf die einschlägigen Krankheitsbilder haben und die Befähigung besitzen, die Patienten entsprechend der ermittelten Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln.
Im Überprüfungsverfahren als Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis wird ermittelt, ob die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen für die Be-handlung psychisch kranker Patienten vorliegen und damit eine Gefahr für die Volksgesundheit ausgeschlossen werden kann.
Benötigte Unterlagen
Mit dem Antragsformular sind einzureichen:
- Lebenslauf
- Nachweis der Schulbildung (amtl. beglaubigte Fotokopie)
- Nachweis über die Vorbereitung auf den Heilpraktikerberuf
- Ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass d. Antragsteller/in geistig und körperlich gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Suchtkrankheiten ist.
- Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart "0" ) bei der zuständigen Meldestelle unter Angabe des Verwendungszweckes und oben genannter Anschrift
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Die Gesamtgebühr beträgt 220 € und wird mit einem gesonderten Kostenbescheid vor Zustellung oder Aushändigung der Erlaubnis angefordert. Im Falle des Nichtbestehens der Prüfung ermäßigt sich die Gebühr auf 165 € und wird ebenfall mit einem gesonderten Kostenbescheid erhoben.
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Bitte nicht vorab überweisen!
Kosten
Gebühren die durch den Fachdienst Gesundheit erhoben werden:Für die Heilpraktikerüberprüfung auf dem Gebiet der Psychotherapie werden durch den Fachdienst Gesundheit Gesamtgebühren in Höhe von 390,00 € erhoben (einschließlich der Auslagen für die sachverständigen Personen)
Am Tage der schriftlichen Überprüfung werden 235,00 € in bar erhoben (einschließlich der Auslagen für die sachverständigen Personen).
Am Tage der mündlichen Überprüfung werden 155,00 € in bar erhoben (einschließlich der Auslagen für die sachverständigen Personen).
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Hessen (ÖGDG)Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprG)
Gesetze über die diversen Gesundheitsfachberufe
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Sozialministeriums (VwKostO-SM) des Landes Hessen vom 04.12.2008.
Ansprechpartner/innen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Helga Ewald | +(49) 6031 83 2311 | 182 |
Zuständig
Medizinalaufsicht über Berufe des Gesundheitswesens, Anmeldung Gesundheitsfachberufe
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