Leichenwesen - Bearbeiten von Leichenschauscheinen, Feuerbestattungen
Leichenwesen – Bearbeiten von Leichenschauscheinen
Es ist gesetzlich festgelegte Aufgabe der Gesundheitsämter, die Leichenschauscheine der Verstorbenen mit Erstwohnsitz im Wetteraukreis im Hinblick auf Vollständigkeit sowie auf Plausibilität zu überprüfen, eine Ausfertigung an das Statistische Landesamt für die statistische Bearbeitung weiter zu leiten, und eine Ausfertigung im Gesundheitsamt zu archivieren.
Seit Inkrafttreten des Hessischen Krebsregistergesetzes müssen die Ämter darüber hinaus Kopien der Leichenschauscheine an die Vertrauensstelle der Landesärztekammer weiterleiten.
Auf Antrag z. B. von Versicherungsträgern sind Auskünfte über Todesursachen zu erteilen oder amtliche Stellungnahmen zur Aufbahrung, Auslands-Überführung oder Umbettung von Verstorbenen abzugeben.
Bei insgesamt rd. 2.600 Todesfällen jährlich bedarf es bei ca. 200 Leichenschauscheinen weiterer Recherchen wegen unklarer/unvollständiger Diagnosen, Nachforschungen wegen fehlender Daten und Obduktionen.
Der Arbeitsaufwand für Recherchen wird in den letzten Jahren trotz der Einführung eines neuen Leichenschauschein Formulars tendenziell größer.
In den letzten Jahren ist eine steigende Tendenz zu Feuerbestattungen zu verzeichnen.
Vor einer Feuerbestattung muss eine zweite ärztliche Leichenschau durchgeführt werden.
Benötigte Unterlagen
Rechtliche Grundlagen
Feuerbestattungsgesetz
Ansprechpartner/innen
Medizinalaufsicht
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Birgit Meub -Geschäftszimmer- |
+(49) 6031 83 2304 | 188 | |
| Kurt Koch -Geschäftszimmer- |
+(49) 6031 83 2305 | 188 |
Links
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