Hilfeplankonferenz

Hilfeplankonferenz (HPK)



In der Hilfeplankonferenz werden alle psychosozialen Hilfen für erwachsene Menschen mit seelischer Behinderung, die einzelfallbezogen nach dem Sozialhilfegesetz im SGB XII finanziert werden besprochen. Unser Ziel ist es, für die hilfesuchenden Menschen mit den Mitteln der personenzentrierten Hilfeplanung möglichst passgenaue Hilfen den persönlichen Wünschen entsprechend zu ermöglichen.

Zum Verfahren: Es wird ein Hilfeplan eingereicht und bei der HPK von einer Fachkraft mündlich vorgestellt. Das Gremium berät über die gewünschten Hilfen, insbesondere, ob Art und Umfang der hilfesuchenden Person gerecht werden. Wenn das zutrifft, ergeht eine positive Empfehlung zur Kostenübernahme an den Leistungsträger, in der Regel der LWV Hessen. Außerdem wird eine "koordinierende Bezugsperson" benannt, die die Hilfesuchenden bei der Koordination der Hilfen und der Fortführung der Hilfeplanung unterstützt.
Betroffene und deren Bezugspersonen sind herzlich eingeladen, persönlich an der Hilfeplankonferenz teilzunehmen!

Die Hilfeplankonferenz tagt in der Regel alle zwei Wochen Montag nachmittags. Alle psychosozialen Einrichtungen, die Hilfen wie Betreutes Wohnen, Wohnheime und Tagesstätten für psychisch kranke und suchtkranke Menschen anbieten, sind in dem Gremium vertreten, außerdem die pflichtversorgenden psychiatrischen Krankenhäuser, Einrichtungen der Hilfe für Menschen in besonderen sozialen Notlagen, der sozialpsychiatrische Dienst und die örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger (Wetteraukreis und LWV Hessen).

Benötigte Unterlagen

Immer erforderlich:

  1. IBRP (Integrierter Behandlungs- und Rehabilitationsplan) mit Personalbemessungsbogen
  2. Das unterschriebene Formular "Erklärung zur Verwendung meiner persönlichen Datenim Rahmen der Hilfeplankonferenz im Wetteraukreis"

Beim ersten Antrag auf Eingliederungshilfe

  1. Fachärztliche (psychiatrische/nervenärztliche) Bescheinigung über das Vorliegen einer seelischen Behinderung gemäß §53 SGB XII
  2. Sozialhilfeantrag

Bei Wiederholungsvorstellung/Verlängerungsanträgen

  1. Zielerreichungsbogen

Die benötigten Formulare einschließliche eines Anmeldebogens stehen als Download zur Verfügung.


Rechtliche Grundlagen
SGB XII, sechstes Kapitel, §§ 53 ff.: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Besonderes
Die Hilfeplanung muss eine Woche vor der gewünschen Hilfeplankonferenz vorliegen.

Bei Erstanmeldung im Betreuten Wohnen muss die Hilfeplanung einschließlich des Sozialhilfeantrags an den örtlichen Sozialhilfeträger geschickt werden, in diesem Fall Fachdienst soziale Hilfen in Büdingen.