Hebammen im Wetteraukreis, Hebammendienstversammlung
Hebammentag am 05. Mai 2009, Infostand und Hebammenberatung in der Kreisverwalung am Europaplatz
54 angestellte und freiberufliche Hebammen gibt es im Wetteraukreis. Verantwortlich für die Tätigkeit der freiberuflichen Hebammen ist der Fachdienst Gesundheit & Gefahrenabwehr (Gesundheitsamt).
Einmal jährlich lädt Herr Dr. med. Reinhold Merbs
-Fachdienstleiter-Amtsarzt- zur Hebammendienstversammlung ein.
Themen der Hebammendienstverdammlungen:
Gesetzliche Grundlagen des Hebammen-Wesens, der Aufsicht durch das Gesundheitsamt und die gemeinsamen Ziele
Schutz von Bezeichnungen und/oder Tätigkeiten im Bereich der Gesundheitsfachberufe
Hoher Qualitätsstandard bei den Tätigkeiten der Hebammen kann nur gewährleistet werden bei regelmäßigen Weiterbildungen und Berufsgruppentreffen
Wirtschaftliche Probleme der Hebammen
Geburtenstatistik im Wetteraukreis
die Fluoridgabe zur Zahnprophylaxe im Säuglingsalter
Zahnärztliches Kinder- Untersuchungsheft
Eltern putzen Kinderzähne
Mundhygiene und Schwangerenberatung
allgemeine Hygienevorschriften
Hygienevorschriften in der Hebammenpraxis (Entbindungspraxis)
Nosokomiale Keime, der Verursacher von Infektionen in den Krankenhäusern
Die Hebamme in der Vermittlerrolle zwischen z. B. Jugendamt/Gesundheitsamt
Minderjährige Schwangere
Alleinerziehende junge Mütter
Adoptionsvermittlung
Trendwende zum Kaiserschnitt
Sectio immer häufiger auf Wunsch ohne medizinische Indikation – Keine sanfte Entbindung
Stillberatung
Nationale Stillkommission am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat eine Checkliste für stillende Wöchnerinnen erarbeitet
Augenprophylaxe
Fersentest
Erweitertes Neugeborenen-Screening in Hessen
Impfungen im Kinder- und Jugendalter auf Grundlage der STIKO
Familienhebamme, Familienpfleger
Gesundheitspflege durch die Hebamme
Nichtchirurgische Behandlung kindlicher Schädeldeformitäten
Grundlagen der Hygiene rund um die Geburt
Übergangsfrist § 144 Abs. 7 Satz 1 Arzneimittelgesetz (AMG)
Gendiagnostikgesetz, Beratung wird bei der Gendiagnostik Pflicht
Prophylaxe und Zahngesundheit von Säüglingen und Kleinkindern im Alter von 0 bis 3 Jahren - Kieferkammmassage - Trinkübungen - Schluckmuster
Rund 15.000 Hebammen gibt es in Deutschland, 54 in der Wetterau. Etwa zwei Drittel der Hebammen im Kreis arbeiten freiberuflich, sechs betreiben eine eigene Hebammenpraxis. Hebammen betreuen werdende Mütter während der gesamten Schwangerschaft und führen auch Untersuchungen durch. Sie sind bei der Geburt dabei und unterstützen Mutter und Baby während der Zeit danach. Durch die intensive Betreuung vor, während und nach der Geburt sorgen sie für eine entspannte und Vertrauensvolle Atmosphäre.
Die Arbeit der freiberuflichen Hebammen steht unter der Aufsicht des Fachdienstleiters. Die Hebammen sind nicht nur dazu verpflichtet sich weiterzubilden, sie unterliegen auch einer Mitteilungspflicht. Über Hausgeburten oder besondere Vorkommnisse zum Beispiel Infektionskrankheiten. Die Behörde recherchiert dann weiter nach den Ursachen der Infektion.
Die Zusammenarbeit zwischen Hebammen und dem Fachdienst Gesundheit (Gesundheitsamt) ist dank der Initiative der Fachdienstleitung Dr. Reinhold Merbs und Helga Ewald in den letzten Jahren sehr gut.
Einige der Hebammen arbeiten an verschiedenen vom Jugendamt/Gesundheitsamt/Evangelischer Familien- Bildungsstätte Wetterau initiierten Arbeitsgruppen und Kooperationsveranstaltungen mit.
Themen sind zum Beispiel:
Auswirkungen von häuslicher Gewalt auf Kinder und der Schutz für die Kinder.
Die Situation der Hebamme in Familien in besonderen Lagen mit gestörtem Hilfesuchenverhalten und Familien mit besonderen Problemen, bei und nach der Geburt
Die Hebamme als kompetente für das Thema sensibilisierte Person in ihrem Umfeld für ein funktionierendes Netzwerk und effektive Hilfsangebote gewinnen
Informationen zu den Themen erteilt der Fachdienst Gesundheit (Gesundheitsamt) über die genannten Ansprechpartner.
Benötigte Unterlagen
Rechtliche Grundlagen
Hebammengesetz (HebG)Hebammenberufsordnung
Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) vom 28.09.2007
Hessisches Gesetz zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Kinder vom 14.12.2007.
Besonderes
Weitere Informationen zurStillberatung
Schreiambulanzen
Neugeborenen-Sceening-Zentrum Hessen
Elterninformation zum Neugeborenen-Screening
erhalten Sie über die u. g. Linkliste und über die Hebammenliste des Wetteraukreises!
Ansprechpartner/innen
Medizinalaufsicht
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Helga Ewald | +(49) 6031 83 2311 | 137 |
Links
Tränenreiche Babyzeit, emotionale erste Hilfe für SchreibabysSchreiambulanz
Schreiambulanz_2
Hebammen Hessischer Landesverband
Neugeborenen-Screening-Zentrum Hessen
Elterninformation zum Neugeborenen-Screening
Familienhebammen
Zuständig
Zentrale Aufgaben, Medizinalaufsicht u. Prävention
zum Seitenanfang
Diese Seite drucken




