Rotavirus Infektionskrankheit
Benötigte Unterlagen
Rechtliche Grundlagen
§§ 6 und 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG)§ 6 Abs. 1 Nr. 2 IfSG: Der feststellende Arzt ist verpflichtet, den Verdacht sowie die Erkrankung an einer infektiösen Gastroenteritis dem Fachdienst Gesundheit mitzuteilen, sofern die Person im Lebensmittelbereich tätig ist bzw. zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein Zusammenhang vermutet wird.
§ 7 Abs. 1 Nr. 38 IfSG: Jeglicher Nachweis auf Rotaviren ist vom feststellenden Labor unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.
Besonderes
In den westlichen Industrieländern erkranken am häufigsten Säuglinge und Kleinkinder im Alter von 6 Monaten bis zu 2 Jahren, da die Empfänglichkeit aufgrund noch fehlender Immunität erhöht ist.In der häuslichen Pflege ist eine gründliche und regelmäßige Händehygiene ausreichend als Schutz vor einer Infektion.
Nach § 34 Abs. 1 dürfen Kinder unter 6 Jahren, die an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen.
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Ansprechpartner/innen
Mitarbeiter/innen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Richard Eberhard Hygieneinspektor |
+(49) 6031 83 2323 | 193 | |
| Dennis Knau Hygieneinspektor |
+(49) 6031 83 2324 | 195 | |
| Dominik Kuhn Hygieneinspektor |
+(49) 6031 83 2326 | 195 | |
| Maximilian Knödler Hygieneinspektor in Ausbildung |
+(49) 6031 83 2325 | 195 |
Zuständig
Dienstleistungen Gesundheit & Soziales
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