Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Im Wetteraukreis gibt es über 48 Betriebe, die selbst schlachten.
Dies ist im Vergleich zu den anderen Kreisen in Hessen die Spitzenposition.
Es handelt sich dabei um kleinere und mittlere handwerkliche Schlachtbetriebe und Metzgereien, Direktvermarkter sowie um den Genossenschaftsschlachthof in Büdingen.
Zielsetzung des Fachdienstes ist es, auch weiterhin im Interesse der Bürger/innen, im Interesse der Landwirtschaft und im Interesse der Tiere die hohe Anzahl dieser Betriebe zu erhalten.
Gerade in Zeiten von sich wiederholenden Fleischskandalen ist eine Erzeugung und Aufzucht der Schlachttiere vor Ort sowie eine kurze Transportdauer der Tiere zum Schlachtbetrieb ein nicht hoch genug zu bewertender Sachverhalt.
Für die Verbraucher/innen bedeutet dies ein Angebot qualitativ hochwertiger Produkte, deren gebietsnahe Herkunft unzweifelhaft nachzuvollziehen ist.
Die Überprüfung der Schlachtbetriebe und der Schlachtprodukte hinsichtlich der Hygiene und der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben obliegt dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Ein großer Teil dieser Aufgaben ist u.a. die Beratung der gesamten Verfahrensabläufe sowie bei Verfahren zur EU-Zulassung von Betrieben.
Die Schlachttieruntersuchung, Fleischuntersuchung und Trichinenuntersuchung vor Ort wird von den 15 nebenberuflich tätigen praktischen Tierärzten/innen sowie 2 Fleischkontrolleuren unter Aufsicht der Veterinäre des Fachdienstes durchgeführt.
Das Fleischuntersuchungspersonal wird dabei fachlich begleitet und regelmäßig geschult.
Dieses führt auch unter Anweisung der Tierärzte/innen des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung jährlich mehr als ca. 150 Probeentnahmen auf Rückstandsuntersuchungen durch die in den Hessischen Landeslaboren in Gießen, Wiesbaden oder Kassel auf Rückstände untersucht werden. Untersucht wird dabei u.a. auf Hemmstoffe (Antibiotika) Phenylbutazon (entzündunghemmende Substanz), Anthelmintika (Wurmmittel), Chloramphenicol (Antibiotika), Chlorpromazin (Beruhigungsmittel), Tetracyclyne (Antibiotikum) und Thyreostatika (Hormon).
Rinder, älter als 48 Monate sowie Schafe, älter als 18 Monate, werden entsprechend der EU-Vorgaben auf BSE bzw. TSE untersucht. Dabei werden bestimmte Hirnregionen entnommen und in Speziallabors auf diese Erkrankung hin getestet.
Bei möglichen Veränderungen des geschlachteten Tieres werden außerdem bakteriologische Fleischuntersuchungen durch die nebenberuflich tätigen praktischen Tierärzte/innen eingeleitet.
Dabei werden bestimmte Fleisch- und Organproben entnommen, im Labor untersucht und bewertet und dann das Fleisch abschließend entsprechend so beurteilt, dass der Verbraucher/in sicher sein kann hochwertiges, gesundheitlich unbedenkliches Fleisch zu erhalten.
Benötigte Unterlagen
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