Betreuungsangebot für Grundschulkinder
In Kooperation mit den Grundschulen und Fördervereinen werden für Grundschulkinder Betreuungsangebote vorgehalten.
Anders als dies für andere Angebote der Schulen oder Kinderbetreuung (in Kindergärten und Horten) gilt, gibt es nur minimale rechtliche Grundlagen für den Betrieb von Betreuungsangeboten. Wir möchten Sie mit dem unten stehenden Download "Leitfaden" auf die bestehenden Regelungen aufmerksam machen und Ihnen Quellen für weitere Informationen nennen.
Der Wetteraukreis gewährt den bestehenden Betreuungsangeboten an Grundschulen zusätzlich zu den Landesmitteln einen sogenannten Kreiszuschuss. Diese finanzielle Unterstützung wird jährlich in zwei Teilbeträgen ausgezahlt und soll zur Qualitätssteigerung der Betreuungsangebote beitragen. Außerdem stellt der Wetteraukreis nach Möglichkeit an der Schule die entsprechend benötigten Räumlichkeiten zur Verfügung.
Benötigte Unterlagen
Rechtliche Grundlagen
§ 15 Abs. 1 Hess. SchulgesetzBesonderes
Die Adressen und Ansprechpartner/-innen der Betreuungsvereine können Sie bei den jeweiligen Grundschulen erfragen.Download:
Zuständig
Sonderfachdienst Schule
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