Zuschüsse zum Erhalt eines Kulturdenkmals
Um den Erhalt von Kulturdenkmälern zu fördern, vergeben der Wetteraukreis, das Land Hessen und zum Teil auch einige Städte und Gemeinden Zuschüsse.
Einen Zuschuss des Wetteraukreises für denkmalpflegerisch bedingte Mehrkosten können Sie bei uns beantragen. Dazu müssen Sie neben einem formlosen Antrag eine Beschreibung der Maßnahme unter Angabe der Kostengrößenordnung (evtl. Kostenvoranschläge) vorlegen. Die Zuschüsse können nur gewährt werden, wenn es sich um eine genehmigte Maßnahme an einem Kulturdenkmal handelt.
Benötigte Unterlagen
- Formloser Antrag
- Beschreibung der Maßnahmen an dem Kulturdenkmal
- Angaben der Kosten (bei geplanten Maßnahmen: Kostenvoranschlag)
Ansprechpartner/innen
Mitarbeiter/innen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Marion Klamm | +(49) 6031 83 4511 | 358 B |




