Wohnungsbauförderung
Die Hessische Landesregierung bietet Bauherren, die privaten Wohnraum zur Eigennutzung schaffen oder erwerben, Darlehen zu besonders günstigen Konditionen an. Das derzeitige Förderprogramm unterscheidet zwischen Hessen-Baudarlehen und Bestandserwerbs-Darlehen.
Zudem können auch Finanzierungshilfen für die Schaffung von Wohnraum, der zur dauerhaften Fremdvermietung zweckbestimmt ist, beantragt werden.
Ob und in welcher Höhe Sie Finanzierungshilfen erhalten können, hängt unter anderem vom Einkommen oder den voraussichtlichen Kosten ab. Über die Förderprogramme beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch nach vorheriger Terminvereinbarung.
Benötigte Unterlagen
Zur Beratung:
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- letzter verfügbarer Steuerbescheid
- Nachweis des Eigenkapitals
- Bescheinigung über die Reservierung eines Grundstücks
- Angabe über die voraussichtlichen Baukosten
- Angabe über die voraussichtliche Wohnfläche
Zur Antragstellung:
- Antragsformular (siehe nachfolgender Link) sowie die darin aufgezählten Anlagen
Ansprechpartner/innen
Mitarbeiter/innen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Beate Heid | +(49) 6031 83 4112 | Homburger Str. 17, 113 |
Links
Landestreuhandstelle HessenInformationen und Antragsformulare zu den einzelnen Darlehen
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