Denkmalschutzrechtliche Genehmigungen
Sie sind Eigentümer eines Kulturdenkmals und planen Veränderungen daran? Dann benötigen Sie eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Bei Objekten in einer Gesamtanlage ist eine Genehmigung nur bei Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild erforderlich (z.B. Fensteraustausch, Dachdeckung, Anstrich etc.). Handelt es sich bei Ihrem Objekt um ein Einzelkulturdenkmal, sind auch Veränderungen im Inneren des Gebäudes genehmigungspflichtig.
Beantragt werden muss eine solche Genehmigung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Wetteraukreises. Bei der Planung von Maßnahmen an Kulturdenkmälern empfehlen wir unsere kostenlose Beratung. Wir möchten unsere Fachkenntnis in den Dienst der langfristigen Erhaltung Ihres Eigentums stellen.
Ohne Terminabsprache stehen wir Ihnen donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung.
Die notwendigen Unterlagen, die einzureichen sind, entnehmen Sie bitte unserem INFO-Blatt.
Nach vorheriger Abstimmung kann eine Genehmigung im Regelfall innerhalb von vier Wochen erteilt werden. Komplexe Vorhaben benötigen natürlich eine längere Zeit zur Prüfung. Bei frühzeitiger Abstimmung können aber auch bei strittigen Angelegenheiten meist Kompromisse zwischen dem Gewünschten, dem Machbaren und dem nach Denkmalschutzrecht Möglichen gefunden werden.
Falls Sie baugenehmigungspflichtige Maßnahmen an einem denkmalgeschützten Objekt ausführen wollen, wird die Untere Denkmalschutzbehörde automatisch im Baugenehmigungsverfahren beteiligt. Um eine gesonderte denkmalschutzrechtliche Genehmigung brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Aber auch bei solchen Verfahren empfehlen wir eine frühzeitige Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Benötigte Unterlagen
Rechtliche Grundlagen
Hessisches DenkmalschutzgesetzAnsprechpartner/innen
Bad Nauheim, Bad Vilbel, Butzbach, Echzell, Karben, Münzenberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Reichelsheim, Rockenberg, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Corina Sauerwein | +(49) 6031 83 4514 | 362 B |
Altenstadt, Büdingen, Florstadt, Friedberg, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Holm Istas | +(49) 6031 83 4517 | 360 B |
Links
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