Schmallenberg-Virus: Neues Virus bedroht Rin-der-, Schaf- und Ziegenbestände

Schmallenberg-Virus: Neues Virus bedroht Rinder-, Schaf- und Ziegenbestände

Schmallenberg-Virus: Neues Virus bedroht Rinder-, Schaf- und Ziegenbestände


Ein nach der Gemeinde Schmallenberg benanntes Virus, das zu den Orthobunyaviren gehört, bedroht Rinder-, Schaf- und Ziegenbestände. Wie Landrat Joachim Arnold mitteilt, erreicht das Virus nach Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen nun auch die Nutztierbestände Hessens.

Ursprünglich stammt das Virus aus Afrika, Asien und Australien. In Europa wurde das Schmallenberg-Virus bisher in den Niederlanden und Belgien nachgewiesen. Im November vergangenen Jahres traten in Deutschland die ersten Fälle auf.

Dr. Rudolf Müller und Dr. Isabell Tammer erklären, dass die Übertragung nach derzeitigem Kenntnisstand wie bei der Blauzungenkrankheit durch Gnitzen und andere Stechmücken erfolgt. Bei Rindern treten vor allem Milchrückgang, Fieber und Durchfall auf, bei Schafen und Ziegen stehen Aborte und Totgeburten sowie die Geburt missgebildeter Lämmer im Vordergrund. Veränderungen am Skelett, wie verknöcherte und verdrehte Gelenke oder verkrümmte Hals- und Rückenwirbel sind auffällig. Ob Wildwiederkäuer oder andere Tiere für das Virus empfänglich sind, ist derzeit nicht bekannt.

Da es sich um ein für Europa absolut neues Infektionsgeschehen handelt, stehen nach Information des Friedrich-Löffler-Institutes Impfstoffe derzeit noch nicht zur Verfügung. Wichtig ist, so Dr. Müller, dass das Virus kein Risiko für den Menschen darstellt. Es handelt sich nicht um einen Zoonoseerreger.

Im Rahmen eines deutschlandweiten Überwachungsprogramms sollen ab sofort missgebildete Kälber, Schaf- und Ziegenlämmer, bei denen der Verdacht auf eine Infektion mit Schmallenberg-Virus besteht, untersucht werden.

In Fällen von klinisch auffälligen Kälbern oder Lämmern (Totgeburten, Fehlbildungen, Aborten) ist der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Wetteraureises zu informieren. Es werden dann neben der Untersuchung des veränderten Neugeborenen Blutproben in dem betroffenen Bestand gezogen und im Landesbetrieb Hessisches Landeslabor in Gießen untersucht. Auch die Jäger werden um vermehrte Aufmerksamkeit gebeten, inwieweit möglicherweise auch die einheimischen Wildwiederkäuer betroffen sind.

Nach Mitteilung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann derzeit aufgrund des EU-Rechts bei Schäden durch das Virus keine Beihilfe gewährt werden.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zur Verfügung: Telefon: 06031-73210.


Erstellt am: 2012-01-27